Das gilt in den einzelnen Bundesländern
Urlaub in Deutschland steht gerade während der Corona-Pandemie hoch im Kurs. Doch aufgrund steigender Infektionszahlen wurden für den November wieder einige Einschränkungen beschlossen. Wir geben dir einen Überblick über die aktuell geltenden Maßnahmen.
Hotels & Freizeitangebote deutschlandweit

Vom 2. bis 30. November gelten für den Urlaub in Deutschland in den einzelnen Bundesländern die folgenden Regelungen:
Baden-Württemberg:
- Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht gestattet, das gilt auch für Campingplätze. Vom Übernachtungsverbot ausgenommen sind dienstliche Reisen und Reisen aus sonstigen wichtigen Gründen. Lediglich Dauercamping bleibt erlaubt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Tierparks, Zoos, Botanische Gärten, Museumsbahnen, Ausflugsschiffe, Seilbahnen zur touristischen Nutzung, Minigolfanlagen, Indoor-Spielplätze, Segway-Touren, Rafting, mobile Eisenbahnen, Kletterparks, Kletterhallen, Hochseilgären, Trampolinhallen sind geschlossen. Auf nicht notwendige Reisen und Besuche soll möglichst verzichtet werden
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
- Hotels: Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen nur zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Freizeiteinrchtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos bleiben geschlossen. Auf nicht notwendige Reisen und Besuche soll möglichst verzichtet werden.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen aller Art werden untersagt, davon ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z.B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz)
- Hotels: Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen nur Speisen zum Abholen oder Liefern anbieten. Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr.
- Freizeit: Die Außenbereiche des Zoologischen Gartens Berlin und des Tierpark-Berlin Friedrichsfelde sind geöffnet, der Botanische Garten ist geschlossen. Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- & Bildungseinrichtungen sind geschlossen. Schwimmbäder sind für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Messen, Ausstellungen, Weihnachts- und Spezialmärkte, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Diskotheken sind geschlossen.
- Veranstaltungen: Konzerte, Theater, Opern, Konzerthausaufführungen sowie weitere künstlerische und musikalische Darbietungen mit Publikum vor Ort sind verboten, ebenso Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich.
- Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten. Wer seinen Urlaub in Brandenburg vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am 04.11. (24 Uhr) wieder abreisen.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen oder Liefern anbieten.
- Freizeit: Reisebusriesen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind verboten. Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfest, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos (außer Autokinos, Autotheater, Autokonzerte), Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Tierparks, Zoos, Botanische Gärten, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren, Solarien & Freizeitparks sind geschlossen.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als 2 Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt.
- Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Schwimmbäder, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Messen, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks und sonstige Vergnügungsstätten sind geschlossen.
- Veranstaltungen: Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten.
- Hotels: Touristische Übernachtungen (auch zu Familienbesuchen) sind verboten.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Zwischen 22 und 10 Uhr ist der Verkauf von Alkohol untersagt.
- Freizeit: Fitnessstudios, Sportstudios, Yogastudios, Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren, Theater, Kinos, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien und Einrichtungen, deren Zweck in der Unterhaltung des Publikums besteht (z.B. auch Zoos und Tierparks) sind geschlossen. Gedenkstätten sind geöffnet, hier dürfen aber keine Veranstaltungen stattfinden.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen mit dem Zweck der Unterhaltung des Publikums sind untersagt.
- Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt.
- Freizeit: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen etc. sind geschlossen
- Veranstaltungen: Unterhaltungsveranstaltungen sind verboten
- Hotels: Reisen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, touristische Reisen - auch Tagesaufenthalte - sind untersagt. Hotels dürfen keine Urlaubsgäste aufnehmen. Urlauber, die sich derzeit noch in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, müssen bis spätestens 5.11. abreisen.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Die meisten Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen - z.B. Theater, Konzerthäuser, Messen, Kinos (auch Autokinos), Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessttudios - sind geschlossen. Spezialmärkte finden nicht statt. Außenanlagen von Zoos, Tierparks, Vogelparks und Botanischen Gärten sind geöffnet.
- Veranstaltungen: Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen sind verboten.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind verboten.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Außer-Haus-Verkauf und zur Abholung anbieten.
- Freizeit: Messen, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Freizeitaktivitäten, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks, Seilbahnen, Saunen, Thermen, Schwimmbäder, Solarien, Fitnessstudios sind geschlossen. Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten dürfen nicht durchgeführt werden.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht erlaubt.
- Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Reisen, die vor dem 29.10. angetreten wurden, sind davon nicht betroffen.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt. Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Fitnessstudios sind geschlossen.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind nicht erlaubt.
- Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Auch Dauercamping ist verboten.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Saunen, Schwimmbäder, Theater, Kirmes, Volksfeste, Tagesausflugsschiffe, Reisebusreisen, Messen, Spezialmärkte, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Botanische Gärten, Kleinkunstbühnen, Zirkusse sind geschlossen.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen sind untersagt.
- Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Messen, Kinos, Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken, Fitnessstudios sind geschlossen. Wildparks und Zoos dürfen öffnen.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Schwimmbäder, Thermen, Dampfbäder, Saunen, Fitnessstudios, Freizeit- und Vergnügungsparks, Botanische Gärten, Zoos, Tierparks, Freizeitaktivitäten, Museen, Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Zirkusse, sind geschlossen. Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte und Busreisen dürfen nicht stattfinden.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Messen, Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten, Autokinos, Streichelgehege/Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks/Zoos/Botanischen Gärten, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien, Sternwarten, Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder sind geschlossen. Spezial-, Weihnachts- und Jahrmärkte finden nicht statt. Geöffnet sind: Außenbereiche in Tierparks, Zoos und Botanischen Gärten.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Touristen, die sich noch im Land aufhalten, müssen bis zum 2.11 abreisen (auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelten gesonderte Regelungen)
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Ab 23 Uhr gilt ein Alkoholverkaufsverbot.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen (außer frei zugängliche Spielplätze) werden geschlossen. Dazu zählen unter anderem Zoos, Tierparks, Aquarien, Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
- Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
- Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Touristen, die sich noch im Land aufhalten, müssen bis zum 5.11. (12 Uhr) abreisen.
- Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
- Freizeit: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen, Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Geschlossene Räume in Zoos/Tierparks/Botanischen Gärten, Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios
- Veranstaltungen: Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken sind untersagt.
Stand: 02.11.2020, alle Angaben ohne Gewähr.