Aktuelle Infos: Urlaub in Deutschland


Das gilt in den einzelnen Bundesländern

Magazin Voll im Trend Aktuelle Infos: Urlaub in Deutschland

Das gilt in den einzelnen Bundesländern

Urlaub in Deutschland steht gerade während der Corona-Pandemie hoch im Kurs. Doch aufgrund steigender Infektionszahlen wurden für den November wieder einige Einschränkungen beschlossen. Wir geben dir einen Überblick über die aktuell geltenden Maßnahmen.

Hotels & Freizeitangebote deutschlandweit

Hotels & Freizeitangebote deutschlandweit
Vom 2. bis 30. November gelten für den Urlaub in Deutschland in den einzelnen Bundesländern die folgenden Regelungen:

Baden-Württemberg: 
  • Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht gestattet, das gilt auch für Campingplätze. Vom Übernachtungsverbot ausgenommen sind dienstliche Reisen und Reisen aus sonstigen wichtigen Gründen. Lediglich Dauercamping bleibt erlaubt. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Tierparks, Zoos, Botanische Gärten, Museumsbahnen, Ausflugsschiffe, Seilbahnen zur touristischen Nutzung, Minigolfanlagen, Indoor-Spielplätze, Segway-Touren, Rafting, mobile Eisenbahnen, Kletterparks, Kletterhallen, Hochseilgären, Trampolinhallen sind geschlossen. Auf nicht notwendige Reisen und Besuche soll möglichst verzichtet werden
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Bayern: 
  • Hotels: Übernachtungsangebote dürfen nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen nur zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Freizeiteinrchtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos bleiben geschlossen. Auf nicht notwendige Reisen und Besuche soll möglichst verzichtet werden.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen aller Art werden untersagt, davon ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z.B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz)
Berlin
  • Hotels: Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen nur Speisen zum Abholen oder Liefern anbieten. Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr.
  • Freizeit: Die Außenbereiche des Zoologischen Gartens Berlin und des Tierpark-Berlin Friedrichsfelde sind geöffnet, der Botanische Garten ist geschlossen. Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- & Bildungseinrichtungen sind geschlossen. Schwimmbäder sind für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Messen, Ausstellungen, Weihnachts- und Spezialmärkte, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Diskotheken sind geschlossen. 
  • Veranstaltungen: Konzerte, Theater, Opern, Konzerthausaufführungen sowie weitere künstlerische und musikalische Darbietungen mit Publikum vor Ort sind verboten, ebenso Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen aus dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich.
Brandenburg: 
  • Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten. Wer seinen Urlaub in Brandenburg vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am 04.11. (24 Uhr) wieder abreisen.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen oder Liefern anbieten.
  • Freizeit: Reisebusriesen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind verboten. Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfest, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos (außer Autokinos, Autotheater, Autokonzerte), Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien, Tierparks, Zoos, Botanische Gärten, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren, Solarien & Freizeitparks sind geschlossen.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als 2 Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. 
Bremen: 
  • Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Theater, Opern, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Schwimmbäder, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Messen, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks und sonstige Vergnügungsstätten sind geschlossen.
  • Veranstaltungen: Kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten.
Hamburg
  • Hotels: Touristische Übernachtungen (auch zu Familienbesuchen) sind verboten.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Zwischen 22 und 10 Uhr ist der Verkauf von Alkohol untersagt.
  • Freizeit: Fitnessstudios, Sportstudios, Yogastudios, Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder, Thermen, Wellnesszentren, Theater, Kinos, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungshäuser, Planetarien und Einrichtungen, deren Zweck in der Unterhaltung des Publikums besteht (z.B. auch Zoos und Tierparks)  sind geschlossen. Gedenkstätten sind geöffnet, hier dürfen aber keine Veranstaltungen stattfinden.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen mit dem Zweck der Unterhaltung des Publikums sind untersagt. 
Hessen: 
  • Hotels: Touristische Übernachtungen sind verboten
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt.
  • Freizeit: Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen etc. sind geschlossen
  • Veranstaltungen: Unterhaltungsveranstaltungen sind verboten
Mecklenburg-Vorpommern: 
  • Hotels: Reisen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern sind nur noch in Ausnahmefällen möglich, touristische Reisen - auch Tagesaufenthalte - sind untersagt. Hotels dürfen keine Urlaubsgäste aufnehmen. Urlauber, die sich derzeit noch in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, müssen bis spätestens 5.11. abreisen. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Die meisten Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen - z.B. Theater, Konzerthäuser, Messen, Kinos (auch Autokinos), Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessttudios - sind geschlossen. Spezialmärkte finden nicht statt. Außenanlagen von Zoos, Tierparks, Vogelparks und Botanischen Gärten sind geöffnet.
  • Veranstaltungen: Öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen sind verboten.
Niedersachsen: 
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind verboten.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Außer-Haus-Verkauf und zur Abholung anbieten.
  • Freizeit: Messen, Spezialmärkte, Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Freizeitaktivitäten, Indoor-Spielplätze, Kletterhallen, Kletterparks, Seilbahnen, Saunen, Thermen, Schwimmbäder, Solarien, Fitnessstudios sind geschlossen. Touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten dürfen nicht durchgeführt werden. 
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht erlaubt. 
Nordrhein-Westfalen: 
  • Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Reisen, die vor dem 29.10. angetreten wurden, sind davon nicht betroffen. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt. Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte, Kinos, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Schwimmbäder, Fitnessstudios sind geschlossen.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind nicht erlaubt.
Rheinland-Pfalz: 
  • Hotels: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Auch Dauercamping ist verboten.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäuser, Museen, Saunen, Schwimmbäder, Theater, Kirmes, Volksfeste, Tagesausflugsschiffe, Reisebusreisen, Messen, Spezialmärkte, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Botanische Gärten, Kleinkunstbühnen, Zirkusse sind geschlossen.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen sind untersagt.
Saarland: 
  • Hotels:  Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. 
  • Gastronomie:  Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Messen, Kinos, Museen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken, Fitnessstudios sind geschlossen. Wildparks und Zoos dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Sachsen
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Schwimmbäder, Thermen, Dampfbäder, Saunen, Fitnessstudios, Freizeit- und Vergnügungsparks, Botanische Gärten, Zoos, Tierparks, Freizeitaktivitäten, Museen, Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Zirkusse, sind geschlossen. Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte und Busreisen dürfen nicht stattfinden.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Sachsen-Anhalt
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Messen, Ausstellungen, Museen, Gedenkstätten, Autokinos, Streichelgehege/Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks/Zoos/Botanischen Gärten, Theater, Kinos, Konzerthäuser, Planetarien, Sternwarten, Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Dampfbäder sind geschlossen. Spezial-, Weihnachts- und Jahrmärkte finden nicht statt. Geöffnet sind: Außenbereiche in Tierparks, Zoos und Botanischen Gärten.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Schleswig-Holstein: 
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Touristen, die sich noch im Land aufhalten, müssen bis zum 2.11 abreisen (auf den Nordsee-Inseln und Halligen gelten gesonderte Regelungen)
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten. Ab 23 Uhr gilt ein Alkoholverkaufsverbot.
  • Freizeit: Freizeiteinrichtungen (außer frei zugängliche Spielplätze) werden geschlossen. Dazu zählen unter anderem Zoos, Tierparks, Aquarien, Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Thüringen
  • Hotels: Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Touristen, die sich noch im Land aufhalten, müssen bis zum 5.11. (12 Uhr) abreisen. 
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe dürfen Speisen lediglich zum Abholen bzw. Liefern anbieten.
  • Freizeit: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen, Freizeitparks, Freizeitaktivitäten, Geschlossene Räume in Zoos/Tierparks/Botanischen Gärten, Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Fitnessstudios
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken sind untersagt.
Stand: 02.11.2020, alle Angaben ohne Gewähr. 
Das Thema "Aktuelle Infos: Urlaub in Deutschland" interessiert Dich?
Abmeldung jederzeit möglich.
Verwandte Artikel
Welterbestätten in Deutschland
Ganze 46 UNESCO-Welterbestätten liegen in Deutschland - darunter architektonische Meisterwerke, geschichtsträchtige Ausgrabungsorte und wunderschöne Landschaften. Wir verraten dir, welche Schätze des Natur- und Kulturerbes auf deiner Bucketlist auf keinen Fall fehlen dürfen!
Deutschland – Geschichte, Kultur und die Schönheit der Natur
Wer durch Deutschland reist, den erwartet landschaftliche Vielfalt, die von der Küstenlinie und dem Tiefland im Norden über die Mittelgebirgszone bis hin zu den Alpen im Süden reicht. Entsprechend vielfältig sind auch die Möglichkeiten für einen aktiven Urlaub. Vor allem Wandern und Radfahren ist in Deutschland sehr populär und dank gut ausgebauter Wege problemlos möglich. Desweiteren erwartet den Reisenden kulturelle Abwechslung. So haben die Menschen in jeder Region von Deutschland ihre ganz besondere Eigenart.
Die schönsten Hundestrände an Nord- & Ostsee
Unbeschwert im Meer nach Bällchen und Co. jagen - dieser Traum kann auch an der Nord- und Ostsee in Erfüllung gehen, denn es gibt einige schöne Strände in Deutschland, auf denen Hund und Mensch willkommen sind.
Die schönsten Ferienstraßen in Deutschland
Auf den Ferienstraßen in Deutschland erkundest du die schönsten Sehenswürdigkeiten der jeweiligen Region ganz individuell per Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Je nach Route führt dich deine Reise durch wunderschöne Landschaften, zu sagenumwobenen Orten oder auch zu vielfältigen Spuren menschlichen Wirkens.
Aktuelles aus "Voll im Trend"
Titicacasee in den Anden
Eine Legende besagt, dass aus den Tiefen des Titicacasees der Gott Viracocha stieg, um die Gestirne und das Volk der Inka zu erschaffen. Heute ist der Titicacasee für seine vielen Inseln bekannt, auf denen einst die Urus - eine indigene Gruppe - lebten. Besonders sehenswert ist auch der Wahlfahrtsort "Copacabana".
Die schönsten Orte entlang der Amalfiküste
Aus den Felsen ragen bunte Häuser in Pastellfarben hervor, schroffe Felsufer und Straßen, die sich entlang der Uferlandschaft schlängeln, sind nur einige der wunderschönen Assoziationen, die man mit der Amalfiküste verbindet. Die Amalfiküste hat wirklich einige schöne Aussichten zu bieten. Auf der Reise entlang der wohl schönsten Küste Europas zeigen wir dir die malerischsten Orte, die du auf jeden Fall gesehen haben musst. Von den pastellzarten Häusern bis hin zu den schönsten Fischerdörfern wird dir kein Highlight entgehen!
Die 5 spektakulärsten Kirchen
Der Anblick gewaltiger Kathedralen und Kirchen beeindruckt auch weniger religiöse Menschen mit ihrer meisterhaften Bauart und der prunkvollen Innendekoration. Meist sind sie eines der Wahrzeichen der Stadt oder sogar UNESO-Weltkulturerbe und das aus gutem Grund. Filigran gearbeitete Altäre, bunte Fensterbögen und charakteristische Türme begeistern Jung und Alt gleichermaßen.
Gold Hill in Shaftesbury
Besonders schön ist der Blick von oben: Hast du einmal den steilen Weg hinauf geschafft, offenbart sich dir die wohl schönste Straße von Shaftesbury in ihrer ganzen Pracht. Pittoresk reihen sich die kleinen Häuschen auf der einen Seite der Straße entlang - ihnen gegenüber ragt eine hohe Mauer empor. Sträucher, Büsche und Blumen vervollständigen das wahrhaft märchenhafte Bild.

Kreuzfahrten
Rebellen-Deals Kreuzfahrten Pauschalreise Last Minute Hotels Städtereisen Rundreisen Individualreisen Aktivitäten
Rebellen-Magazin Reiseziele Tipps & Tricks Voll im Trend Ausgehen Kreuzfahrten
Warenkorb