Reisen in Zeiten von Corona


Aktuelle Fragen und Antworten für Urlauber

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Aktuelle Fragen und Antworten für Urlauber

Darf ich trotz Corona in den Sommerurlaub? Was bedeutet die weltweite Reisewarnung und wie lange gilt sie? Welche Lockerungen sind in Sicht? Und was passiert, wenn meine gebuchte Reise abgesagt wird? Wir haben einige der wichtigsten Urlaubsfragen - und Antworten - in Zeiten der Coronakrise für dich zusammengestellt.

Weltweite Reisewarnung und Reisebeschränkungen

Weltweite Reisewarnung und Reisebeschränkungen
Was bedeutet die weltweite Reisewarnung?
Seit dem 17.03.2020 warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor allen nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland. Hintergrund sind die drastischen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, die den internationalen Luft- und Reiseverkehr betreffen und strikte Ein- und Ausreisebeschränkungen, Quarantäne-Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Urlaubsland nach sich ziehen. In vielen Destinationen besteht ein hohes Risiko, dass Urlauber aufgrund der Beschränkungen im Reiseverkehr ihre Rückreise nicht mehr antreten können. Noch im Ausland befindlichen Touristen wird daher dringend geraten, zurück nach Deutschland zu reisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt. Mittlerweile wurde die Reisewarnung für einige Länder aufgehoben.

Bis wann gilt die weltweite Reisewarnung?
Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes galt bis einschließlich 14.06.2020. Ab dem 15.06.2020 wurde sie für 31 europäische Staaten aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt. Für alle weiteren Länder wurde die Reisewarnung bis 30.09.2020 verlängert, wobei im länderspezifischen Einzelfall über eine vorzeitige Aufhebung entschieden werden kann. Ab dem 01.10.2020 sollen dann weltweit differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise gelten.

Für welche Reiseländer wurde die Reisewarnung am 14.06.2020 aufgehoben?
Die Reisewarnung wurde am 15.06.2020 für folgende Staaten aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt:
  • Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien*, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Zypern
  • Schengen-assoziierte Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
  • Vereinigtes Königreich
*Die Aufhebung der Reisewarnung kann durch nationale Einreisesperren, die über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, oder durch Nichterfüllung der Pandemiekriterien verzögert werden. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, bleibt die Reisewarnung bestehen oder wird wieder ausgesprochen. Dies gilt aktuell für Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Rumänien und Spanien.

Kann ich jetzt wieder uneingeschränkt in diese Länder reisen?
Jein. Einige der genannten Länder - wie beispielsweise Österreich oder Niederlande - kannst du schon heute wieder ohne Grenzkontrollen, Corona-Tests oder andere Einreise-Bedingungen besuchen, während in anderen noch (teils stichprobenartige) Kontrollen durchgeführt werden. Umgekehrt kann es auch sein, dass Länder, für die die Reisewarnung aktuell noch gilt, deutsche Urlauber unter bestimmten Bedingungen einreisen lassen. Eine Übersicht, welche Regelung genau für dein Reiseland gilt, findest du hier.

Kann ich innerhalb Deutschlands verreisen?
Innerhalb Deutschlands sind Reisen derzeit wieder möglich. In allen Bundesländern dürfen mittlerweile die Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze wieder öffnen, vielfach sind auch unterschiedlichste Freizeitaktivitäten wie Zoos, Freizeitparks oder Museen wieder geöffnet. Was genau in welchem Bundesland wieder erlaubt ist, haben wir hier für dich zusammengestellt.

Welche Ein- und Ausreisebeschränkungen gelten derzeit für deutsche Urlauber?
In einigen Urlaubsländern gelten Einreiseverbote oder -beschränkungen für deutsche Staatsbürger - eine detaillierte Übersicht findest du hier.
Wer nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehrt, kann dies in der Regel ohne anschließende 14-tägige Quarantäne. Lediglich für Rückkehrer aus aktuellen Risikogebieten besteht weiterhin eine Quarantänepflicht. Eine Übersicht über die aktuellen Risikogebiete bietet das Robert-Koch-Institut.

Welche Länder haben Lockerungen eingeführt oder geplant?
Hier haben wir eine detaillierte Übersicht für dich zusammengestellt, in welchen Ländern du aktuell schon wieder deinen Sommerurlaub verbringen kannst und welche beliebten Reiseziele in naher Zukunft Lockerungen planen.
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Deine Rechte bei Pauschalreisen

Deine Rechte bei Pauschalreisen
Was passiert, wenn meine Reise wegen des Corona-Virus abgesagt wurde?
Viele Veranstalter haben alle Reisen im Zeitraum der weltweiten Reisewarnung abgesagt. Der Reise- bzw. Anzahlungspreis wird dir hierbei in der Regel erstattet, ohne dass du dazu etwas tun musst. Einige Veranstalter bieten alternativ dazu einen Reisegutschein oder ein Reiseguthaben an. Eine Übersicht über die Regelungen der großen Reiseveranstalter findest du hier.

Kann ich meine bereits gebuchte Reise kostenfrei stornieren?
Die Antwort auf diese Frage hängt vom Zeitpunkt der gebuchten Reise ab. Fällt diese in den Zeitraum, in dem die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt, bieten dir die meisten Reiseveranstalter die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung an. Alternativ können aber auch kostenfreie Umbuchungen oder Gutscheine in Höhe des Reisepreises bzw. der Anzahlung angeboten werden
Wenn deine Reise kurz nach dem Ende der weltweiten Reisewarnung beginnt, bieten viele Veranstalter ebenfalls kostenlose Stornierungen und Umbuchungen bzw. Gutscheine an. Weiter in der Zukunft liegende Reisen bleiben in der Regel bis auf Weiteres von den kostenlosen Stornierungen bzw. Umbuchungs- und Gutscheinlösungen ausgenommen. Allerdings beobachten natürlich auch die Reiseveranstalter die weltweiten Entwicklungen sehr genau und passen ihre Bedingungen bei Bedarf an. Eine aktuelle Übersicht über alle Stornierungs-, Umbuchungs- und Gutscheinlösungen der großen Pauschalreisen-Veranstalter findest du hier.

Viele Reiseveranstalter bieten statt Rückzahlungen Gutscheine oder Umbuchungen an - muss ich das akzeptieren?
Mit der Gutscheinlösung soll verhindert werden, dass Reiseveranstalter, Anbieter und Fluggesellschaften gezwungen sind, innerhalb kürzester Zeit größte Geldsummen zurück zu zahlen - was viele von ihnen an den Rand einer Insolvenz bringen würde. Mit der Gutschein- oder Umbuchungslösung soll dagegen eine Win-Win-Situation geschaffen werden - der Veranstalter ist vor einer Insolvenz geschützt, der Reisende kann sich flexibel eine neue Reise aussuchen und seinen Traumurlaub zu einem späteren Zeitpunkt genießen. 
Andererseits sind natürlich auch Urlauber in der derzeitigen Situation oft eher auf das Geld angewiesen als normalerweise - und bevorzugen daher eine Rückzahlung des Reisepreises. Die Bundesregierung will daher eine Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis anbieten, die auch eine vollständige Insolvenzabsicherung vorsieht. Am 27.05.2020 wurde dazu ein Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung  den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie sowie Empfehlungen der EU-Kommission nachkommt. Der Gesetzentwurf beinhaltet die folgenden Regelungen:
  • Reiseveranstalter können den Kunden für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, anstelle der sofortigen Erstattung ihrer Vorauszahlungen Gutscheine im Wert des jeweils gezahlten Reisepreises anbieten. Der Veranstalter hat den Kunden auf das Wahlrecht zwischen Gutschein und sofortiger Erstattung hinzuweisen.
  • Für die Ausstellung, Übermittlung und Einlösung des Gutscheins dürfen dem Kunden keine Kosten entstehen.
  • Die Bundesregierung will den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. Das soll die Gutscheine für Kunden attraktiv machen. Sie stehen so regelmäßig besser da. Für den Fall, dass viele Reisende einen sofortigen Erstattungsanspruch geltend machen, lösen sie damit eventuell eine Insolvenz aus. Ihr Anspruch auf Erstattung wäre dann unter Umständen nur zum Teil gesichert.
  • Die Gutscheine gelten nur im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und werden zeitlich befristet abgesichert. Sie können nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter eingelöst werden.
  • Reisende, die den Gutschein ablehnen, behalten ihren sofortigen Erstattungsanspruch.
  • Wird der Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst, so ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen.
  • Der Reisegutschein selbst muss - neben dessen Wert - die Hinweise enthalten:
    • dass er wegen der COVID19-Pandemie ausgestellt wurde und wie lange er gültig ist,
    • dass der Kunde sofortige Erstattung geleisteter Vorauszahlungen verlangen kann, wenn er den Gutschein nicht innerhalb dessen Gültigkeitsdauer eingelöst hat,
    • dass der Gutschein bei Insolvenz des Reiseveranstalters ergänzend gegebenenfalls durch eine staatliche Garantie abgesichert ist.
Haben Kunden bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfs von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die infolge der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können, anstelle sofortiger Erstattung Gutscheine erhalten, sollen diese an die Vorgaben des Gesetzes angepasst werden.

Deine Rechte bei Flugreisen

Deine Rechte bei Flugreisen
Kann ich mein Flugticket umtauschen?
Wenn eine Fluglinie deinen Flug abgesagt hat, hast du Anspruch auf eine Erstattung des Flugpreises. 

Muss ich Gutscheine oder Umbuchungen statt Rückerstattungen akzeptieren?
Aktuell gilt für annullierte Flugreisen, die innerhalb der EU gebucht wurden, das gleiche, wie für Pauschalreisen: Die Fluggesellschaften dürfen dir einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung statt der Rückzahlung des Reisepreises anbieten - du musst dies aber nicht zwingend akzeptieren. Wenn du eine Rückerstattung wünschst, muss dir dein Geld bei abgesagten Flugreisen sogar innerhalb von 7 Tagen - statt wie bei Pauschalreisen innerhalb von 14 Tagen - zurückgezahlt werden. Diese Regelung gilt für Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, unabhängig vom Sitz der Airline. Bei Flügen von einem Nicht-EU-Land in die EU, die nicht in der EU gebucht wurden, gelten dagegen die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Was gilt für meine Fluggesellschaft?
Welche Möglichkeiten sich dir abhängig von deiner Fluggesellschaft im Falle einer Annullierung durch Covid-19 bieten, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Deine Rechte bei Hotelbuchungen

Deine Rechte bei HotelbuchungenKann ich derzeit in Hotels übernachten?
Hotelübernachtungen sind derzeit in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern wieder möglich, wenn bestimmte Hygiene- und Sicherheitsregeln eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlich zugänglichen Bereichen, Einhalten der Atemwegsetikette aber auch Regelungen zur Säuberung und Desifizierung, Lüftung und Maßnahmen zur Ermittlung von Kontaktpersonen.

Mein Urlaub im Hotel wurde abgesagt - wie sind meine Rechte?
Sofern für dein Hotel deutsches Recht gilt, ist eine Erstattung des Reisepreises möglich, wenn dein Aufenthalt wegen Corona storniert wurde. Bei Hotels im Ausland fragst du am besten direkt im Hotel nach möglichen Kulanzregelungen und Rücktrittskonditionen.

Und wenn ich meine Reise zu einem späteren Reisezeitpunkt gebucht habe, aber aus Angst vor Corona nicht antreten möchte?
Die Angst vor dem Virus - oder auch die persönliche Erkrankung an Corona - zählt zum sogenannten persönlichen Risikobereich. In diesem Fall sind Hotelbetreiber berechtigt, vom Gast die vereinbarten Übernachtungskosten zu verlangen - allerdings abzüglich aller ersparten Aufwendungen. Bei einem Aufenthalt mit reiner Übernachtung können Hotelbetreiber noch bis zu 90% des Vertragspreises verlangen, bei Vollpension sind es nur noch bis zu 60%.


Stand 08.07.2020
Alle Angaben ohne Gewähr
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