Coronavirus: Aktuelle Reisebeschränkungen


Einreisestopp oder Quarantäne?

Magazin Tipps & Tricks Coronavirus: Aktuelle Reisebeschränkungen

Einreisestopp oder Quarantäne?

Das Coronavirus sorgt auch bei Reisenden für Verunsicherung: Viele beliebte Urlaubsländer haben ihre Einreisebestimmungen für Reisende aus Deutschland verschärft oder verbieten die Einreise komplett. Um dir die Unsicherheit zu nehmen, haben wir die wichtigsten Bestimmungen und Reisebeschränkungen für dich zusammengefasst.

Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland

Folgende Gebiete haben wegen Corona ihre Sicherheitsbedingungen verändert und lassen Reisende aus Deutschland nicht mehr oder nur bedingt einreisen:
  • Algerien: Der internationale Personenflugverkehr  und der Fährverkehr sind eingestellt, die Landgrenzen sind geschlossen.
  • Äquatorialguinea: Der internationale Flugverkehr wurde zwar wieder aufgenommen, die Einreise ist aber nur möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit langfristigem, gültigem Visum oder Geschäftsvisium. 
  • Argentinien: Touristische Einreisen aus Europa sind nur mit Sondergenehmigung oder Sondervisum möglich, die vom zuständigen argentinischen Konsulat in dringenden Notfällen erteilt wird.
  • Australien: Bis auf weiteres gilt ein umfassendes Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden ohne ständigen Aufenthaltstitel in Australien.
  • Bangladesch: Die Einreise von Passagieren aus Europa (außer Vereinigtes Königreich) ist bis einschließlich 28.04.2021 ausgesetzt.
  • Bhutan: Auf unbestimmte Zeit für alle Reisenden aus dem Ausland geschlossen.
  • Brunei Darussalam: Für ausländische Staatsangehörige ist grundsätzlich weder die Einreise noch der Transit nach/durch Brunei möglich.
  • Chile: Einreisesperre für nicht in Chile wohnhafte Ausländer.
  • China: Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige. Ausgenommen sind u. a. Personen mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung.
  • Cookinseln: Die Einreise ist für nur Staatsangehörige der Cookinseln und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis der Cookinseln möglich. Eine Einreise ist nur mit vorheriger Einzelfallgenehmigung möglich. Der internationale Flugverkehr ist weiter eingeschränkt, Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen nicht anlegen.
  • Dänemark: Einreisen zu rein touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
  • Eritrea: Es werden bis auf Weiteres keine Visa für touristische Reisen erteilt, planmäßige Passagierflüge sind verboten. Alle Grenzübergänge an den Land- und Seegrenzen sind geschlossen.
  • Fidschi: Die Einreise ist nur Staatsangehörigen von Fidschi gestattet. Einreise für Boote & Yachten ist eingeschränkt via Blue Lane möglich.
  • Finnland: Für Reisende aus Schengen-Staaten sind nicht notwendige, touristische Einreisen verboten.
  • Gabun: Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine Einreise ist derzeit nicht möglich.
  • Großbritannien & Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien & Nordirland untersagt.
  • Guinea: Einreiseverbot für EU-Staatsangehörige. Ausnahmen gelten u. a. für Personen mit Langzeitvisa zum Zweck der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Personen mit Wohnsitz in Guinea und Diplomaten.
  • Hongkong: Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung dürfen nicht einreisen.
  • Indien: Touristische Einreisen sind verboten.
  • Indonesien: Touristische Einreisen sind verboten.
  • Israel: Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden.
  • Irak: Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland in den Zentralirak. Lediglich Reisen in die Region Kurdistan-Irak sind mit negativem COVID-19-Test (max. 72 Std. alt, auf Englisch oder Arabisch) möglich, ggf. muss eine Quarantäne angetreten werden.
  • Iran: Derzeit werden keine Touristen- oder Pilgervisa erteilt, andere Visa-Arten sind von der Einschränkung nicht betroffen.
  • Japan: Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige. Ausgenommen sind ausländische Staatsangehörige mit "Residence"-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit (unter Auflagen). Die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige ist ausgesetzt, es werden vorerst keine Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalte und mittel-/langfristige Aufenthalte ausgestellt.
  • Kambodscha: Die Einreise für Touristen ist nicht möglich (ausgenommen sind Personen mit gültigem Visum). Die Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind geschlossen. Derzeit werden weder "visa on arrival" noch Visa zu touristischen Zwecken ausgestellt. Der Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt, es kann immer wieder zu kurzfristigen Ausfällen & Verschiebungen kommen. Flüge über Bangkok sind nicht möglich.
  • Kamerun: Die Landesgrenzen sind geschlossen, die Einreise ist nur für kameriunische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht erlaubt.
  • Kanada: Grundsätzliche Einreisesperre (Ausnahmen u. a. für kanadische Staatsangehörige). Die Durchreise ist eingeschränkt möglich, wenn die Regelungen des Dritt- bzw. Zielstaates eine Einreise dort erlauben. Durchreisende benötigen eine elektronische Reisegenehmigung, die vor Flugbuchung beantragt werden sollte. Bei internationalem Transit darf der Transitbereich nicht verlassen werden. Dadurch kann z. B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen verboten sein.
  • Katar: Der Flughafen Doha ist für Einreisen gesperrt (ausgenommen Ausländer mit katarischer Aufenthaltserlaubnis). Der Transit ist möglich, sofern die Zielländer Flugverkehr zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und dürfen den Transitbereich des Flughafens (Aufenthalt max. 24 Std.) nicht verlassen.
  • Kiribati: Einreiseverbot für Ausländer, auch die Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
  • Kuwait: Grundsätzliche Einreisesperre.
  • Laos: Alle Grenzübergänge (Land- & Luftweg) sind für den Personenverkehr gesperrt, es werden keine "Visa upon Arrival", E-Visa oder Touristenvisa ausgestellt.
  • Lettland: Die Einreise aus nicht wesentlichen Gründen ist verboten.
  • Macau: Für Ausländer ist die Einreise verboten, auch Transit ist nicht erlaubt.
  • Madagaskar: Einreiseverbot für Einreisende aus u. a. Deutschland.
  • Malaysia: Einreiseverbot für ausländische Reisende. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltstitel für Malaysia (ausgenommen sind einige Aufenthaltsgenehmigungen, geschäftliche Reisen sowie Notfälle und humanitäre Gründe). 
  • Malawi: Die Landgrenzen sind geschlossen, Einreisen auf dem Luftweg sind nur für malawische Staatsangehörige und Rückkehrer mit malawischer Aufenthaltserlaubnis erlaubt.
  • Marokko: Reisenden aus Deutschland wird (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) die Einreise verweigert.
  • Marshallinseln: Einreiseverbot u. a. für Reisende aus Deutschland. Die Durch- & Weitereise ist nicht möglich, der internationale Flug- und Personenschiffsverkehr sind eingestellt.
  • MauritiusEinreiseverbot.
  • Mikronesien: Einreiseverbot u. a. für Reisende aus Deutschland, auch Transit ist nicht möglich.
  • Mongolei: In der Mongolei sind sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen zunächst bis zum 01.05.21 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist ebenfalls derzeit nicht möglich. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre.
  • Myanmar: Einreiseverbot für Ausländer. Einreisevisa werden nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Wegen fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen sind auch die Aus- & Weiterreise nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Nauru:  Das Gesundheitsministerium von Nauru hat Einreisesperren für Reisende erlassen, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern, u.a. allen EU-Staaten, aufgehalten haben
  • Neuseeland: Internationale Einreisen nach Neuseeland bleiben untersagt, Ausnahmen gibt es nur für neuseeländische Staatsangehörige und Inhaber von Daueraufenthaltserlaubnissen. In allen anderen Fällen muss eine "Border Exception" der Einwanderungsbehörde vorliegen. Ausländische private Yachten & Boote dürfen nur mit zuvor erteilter Sondergenehmigung anlegen.
  • Nigeria: Die Einreise ist nur für nigerianische Staatsangehörige und Personen mit einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung für Nigeria sowie Diplomaten erlaubt.
  • Nordkorea, Demokratische Volksrepublik Korea: Die Einreise ist für Ausländer verboten.
  • Norwegen: Die Grenzen sind geschlossen, Einreisen sind nur noch für bestimmte Personengruppen (u. a. mit festem Wohnsitz in Norwegen) möglich.
  • Oman: Die Einreise ist nur für osmanische Staatsangehörige und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis im Oman möglich.
  • Palästinensische Gebiete: Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. 
  • Papua-Neuguinea: Einreise nur mit individueller Sondergenehmigung, negativem COVID-19-Testergebnis und unter Einhaltung einer 14-tägigen Quarantäne. 
  • Philippinen: Einreiseverbot für Ausländer (Ausnahmen für einige Langzeitvisa).
  • Portugal: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren. Reisen auf das Festland sind für Reisende aus Deutschland derzeit nur aus wichtigen, nicht touristischen Gründen erlaubt. Reisen nach Madeira  sind mit negativem PCR-Test (max. 72 Std. alt) bzw. PCR-Test bei Einreise (Selbstisolation bis zum Ergebnis) möglich. Ausgenommen sind geimpfte und genesene Personen. Vor oder bei Einreise ist eine Gesundheiterklärung abzugeben. Kleinere Freizeitschiffe dürfen anlegen, bei der Besatzung wird die Körpertemperatur gemessen & es muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Besatzungsmitglieder, die nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei an Bord waren, müssen zudem einen negativen PCR-Test (bei Abfahrt am letzten Hafen max. 72 Std. alt) vorweisen bzw. diesen bei Einreise nachholen (Selbstisolation bis zum Ergebnis). Kreuzfahrtschiffe dürfen im Hafen von Funchal anlegen, über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden. Bei Einreise auf die Azoren muss 72 Std. vor Abflug ein Fragebogen ausgefüllt werden, die Reisenden erhalten danach einen Barcode. Für Reisen zwischen den Inseln muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Bei Aufenthalt von mehr al 7 Tagen soll am 6. und am 12. Tag nach dem 1. Test je ein weiterer Test erfolgen. Auch bei Weiterreise von Sao Miguel auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Kontaktpersonen von Infizierten können unter Umständen zu einer prophylaktischen Quarantäne verpflichtet werden (14 Tage, endet mit weiterem PCR-Test). Kleinere Freizeitschiffe dürfen u. U. an den Häfen anlegen, Reisende müssen dann das Einreiseformular ausfüllen. Liegt die Abfahrt vom letzten Hafen weniger als 72 Std. zurück, muss bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt (bei Abfahrt max. 72 Std. alt) oder bei Einreise durchgeführt werden (Selbstisolation bis zum Ergebnis). Liegt die Abfahrt vom letzten Hafen mehr als 72 Std, aber weniger als 14 Tage zurück, muss der PCR-Test bei Einreise vorgenommen werden. Liegt die Abfahrt vom letzten Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich (außer beim Symptomen). Bei Aufenthalt von mehr als 7 Tagen soll am 6. Tag nach dem ersten Test ein weiterer Test erfolgen.
  • Salomonen: Einreisesperre für alle Reisenden, die nicht Staatsbürger der Salomonen sind oder eine permanente Aufenthaltsbewilligung haben.
  • Samoa: Die Einreise ist nur für samoanische Staatsangehörige möglich.
  • Saudi-Arabien: Für Reisende u. a. aus Deutschland ist die Einreise verboten.
  • Senegal: Die Einreise zu touristischen Zwecken ist derzeit nicht möglich. 
  • Singapur: Touristische Reisen nach Singapur sind verboten.
  • Südkorea, Republik Korea: Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht mehr möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden keine Visa für touristische Zwecke ausgestellt.
  • Südsudan: Einreise nur für Personen, die ein gültiges Visum und einen triftigen Reisegrund haben. Visa können auch als e-Visa beantragt werden. 
  • Suriname: Die Einreise zu touristischen Zwecken ist weiterhin nicht erlaubt. Transit ist nicht möglich.
  • Tadschikistan: Grundsätzliches Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige.
  • Taiwan: Die Einreise ist nur einem eingeschränkten Personenkreis (Geschäftsreisende, Familienangehörige und Besucher zu anderen Zwecken als Privatbesuche oder Tourismus, Inhaber einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung, Business-Visum oder COVID-19-Visum, Studierende, Sprachstudenten) erlaubt. 
  • Timor-Leste: Die Landesgrenzen sind geschlossen, der kommerzielle Flugverkehr ist eingestellt. Flughäfen, Häfen und Landgrenzen sind geschlossen.
  • Tonga: Einreise nur für tongaische Staatsangehörge & Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis sowie in vorab genehmigten Ausnahmefällen. Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist ausgesetzt.
  • Trinidad und Tobago: Für Touristen besteht keine Einreisemöglichkeit.
  • Tschad: Die Einreise ist nur für Inhaber von Dienst- & Diplomatenpässen und Personen mit Sondergenehmigung der Regierung möglich. Die Landgrenzen sind geschlossen, der Luftraum ist für den kommerziellen Flugverkehr gesperrt.
  • Tschechische Republik: Die Einreise zu touristischen Zwecken ist für Reisende aus Deutschland derzeit nicht erlaubt.
  • Turkmenistan: Grundsätzliche Einreisesperre. Die Einreise ist nur nach vorheriger Genehmigung möglich. Bis auf den Flughafen Turkmenabat und den Hafen Turkmenbaschi sind alle Grenzübergänge für den Personenverkehr geschlossen. Der internationale Flugverkehr ist auf unregelmäßige Charterflüge beschränkt, auch der Fährverkehr über Turkmenbaschi findet nur unregelmäßig statt.
  • Tuvalu: Eine Einreise nach sowie Durch- und Weiterreise via Tuvalu ist derzeit nicht möglich. 
  • Ungarn: Eine Einreise ist für Reisende u. a. aus Deutschland nicht mehr gestattet.
  • Uruguay: Einreisesperre für Ausländer. Auch die Durch- & Weiterreise ist nicht möglich.
  • USAEinreiseverbot für Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in Deutschland oder einem anderen Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen sind u. a. US-Staatsbürger. Auch Flughafentransit ist nicht möglich.
  • Vanuatu: Die Einreise ist nur Staatsangehörigen von Vanuatu, Personen mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung, Mitarbeitern internationaler Organisationen und Diplomaten gestattet. Der Flughafen in Port Vila ist nur für Cargoflüge geöffnet, Passagierflüge müssen vom National Desaster Management Office ad-hoc genehmigt werden. Eine Einreise mit Kreuzfahrtschiffen & Yachten ist nicht möglich.
  • Vietnam: Einreisesperre (auch Transit) für alle ausländischen Reisenden, auch für deutsche Staatsangehörige vietnamesischer Herkunft.
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Corona: Einschränkungen bei Einreise

In diesen Ländern musst du bei Einreise mit Quarantäne oder anderen Reisebeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen rechnen:
  • Afghanistan: Benötigt werden ein negativer PCR-Test (max. 96 Std. alt, auf Englisch, mit Datum & Uhrzeit des Abstrichs; weiterer Test zur Ausreise erforderlich) und ein Kontaktformular (bei Passkontrolle auszufüllen).
  • Ägypten: Benötigt werden ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt max. 96 Std.; auf Englisch oder Arabisch; mit Datum & Uhrzeit des Abstrichs) und eine Gesundheitskarte mit Angaben zur Krankenversicherung. Bei Flügen direkt nach Hurghada, Sharm el Sheikh, Marsa Alam oder Marsa Matrouh kann der PCR-Test bei Einreise vorgenommen werden (lange Wartezeiten & Quarantäne bis zum Ergebnis). An den Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen & Temperaturmessungen zu rechnen.
  • Andorra: Bei Aufenthalt von mehr als 3 Nächten wird ein negativer PCR-/TMA-Test (max. 72 Std. alt; Ergebnis auf Englisch, Französisch, Spanisch oder Katalanisch; mit Name des Reisenden, Ausweis-Nr., Datum der Test-Durchführung, Bezeichnung & Kontaktdaten des Labors, angewandter Testtechnik & dem negativen Testergebnis ) benötigt. Ausgenommen sind u. a. Reisende aus Ländern, die in der wöchentlich erstellten Liste des ECDC als "grün" eingestuft sind und Reisende aus Ländern, in denen ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 9% gegeben ist. 
  • Angola:  Benötigt werden ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) & ein Einreiseformular. Bei Einreise erfolgt ein Schnelltest & es wird Quarantäne (7 Tage, bei negativem Ergebnis häusliche Quarantäne, sonst institutionell) angeordnet. Die Quarantäne kann nur mit einem Schnell- oder PCR-Test (möglich ab dem 7. Tag) & einer schriftlichen Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden beendet werden.
  • Antigua & Barbuda: Für Ein- & Durchreise wird ein negativer PCR-Test (max. 7 Tage alt) benötigt. Es findet eine Gesundheitsuntersuchung mit Temperaturmessung statt, zudem ist eine Quarantäne (bis zu 14 Tage, mit GPS-Armbändern; Ausnahme: Reisende, die sich in den letzten mind. 14 Tagen in der "Caricom Travel Bubble" aufgehalten haben) einzuhalten. Bei Symptomen werden die Reisenden isoliert. In den ersten 14 Aufenthaltstagen kann das Gesundheitsamt stichprobenartige Kontrollen und PCR-Tests vornehmen. 
  • Armenien: Benötigt werden ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Englisch, Russisch oder Armenisch; alternativ Test am Flughafen Eriwan) und eine Gesundheitserklärung. Die Landgrenzen sind geschlossen (nur die Grenze zu Iran ist unter strengen Auflagen geöffnet), der Flugverkehr ist stark reduziert.
  • Aserbaidschan: Einreise nur auf dem Luftweg. Beim Check-in muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden (max. 48 Std. alt), zudem besteht eine Pflicht zur Selbstisolation (14 Tage). Im Flugzeug muss ein Kontaktformular ausgefüllt werden, das am Flughafen Baku abzugeben ist. Auch bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen.
  • Äthiopien: Einreiseverbot für mit COVID-19 infizierte Personen, für alle anderen ist die Einreise auf dem Luftweg möglich. Benötigt wird ein negatives PCR-Testergebnis (bei Ankunft max. 5 Tage alt, aus einem zertifizierten Labor, auf Englisch, muss als PCR-Test erkennbar sein). Bei Ankunft wird die Körpertemperatur gemessen und die Aufenthaltsadresse registriert. Es muss eine Quarantäne (7 Tage, in Quarantäneeinrichtung) angetreten werden. Personen mit Symptomen werden isoliert.
  • Bahamas: Für die Einreise wird ein elektronisches Gesundheitsvisum benötigt. Dazu muss ein negativer PCR-Test (bei Einreise max. 5 Tage alt) hochgeladen werden. Bei Einreise und 4 Tage danach wird zusätzlich ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Vollständig Geimpfte (ab 14 Tage nach der vollen Impfdosis) sind von den Tests ausgenommen. Einreisen sind nur an zugelassenen Flug-/Seehäfen möglich. Kreuzfahrten sind erlaubt.
  • Bahrain: Bei Ankunft am Flughafen werden alle Reisenden auf Symptome untersucht & getestet, nach 5 und nach 10 Tagen erfolgt ein je weiterer Test. Die Gebühren für die Tests  sind vor Reiseantritt über die App "Be Aware" zu entrichten. Reisende mit Symptomen werden weiteren Quarantänemaßnahmen unterzogen. Die Ein- & Ausreise aus/nach Saudi-Arabien ist möglich, benötigt wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, muss vom saudischen bzw. bahrainischen Gesundheitsministerium anerkannt sein). Visa für Bahrain werden auch "upon arrival" am Causeway erteilt.
  • Barbados: Deutschland gilt als Hochrisikoland, Einreisende müssen ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen COVID-19-Test (max. 72 Std. alt) vorlegen, zudem können am Flughafen Schnelltests und/oder Gesundheitschecks durchgeführt werden. Außerdem sollen Reisende eine App downloaden. 5 Tage nach Einreise muss ein 2. Test gemacht werden, das Ergebnis ist in Selbstisolation abzuwarten. Während des Aufenthalts gelten weitere Verpflichtungen (z.B. Gesundheitsprüfungen).
  • Belarus: Isolationspflicht (10 Tage) für Reisende aus Deutschland. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72. Std. alt; mit Original eines medizinischen Attests auf Russisch, Belarussisch oder Englisch; mit Name, Vorname & ggf. Vatersname; muss Unterschrift & Stempel der ausstellenden Behörde tragen) benötigt. Die Land- & Bahngrenzübergänge sind geschlossen.
  • Belgien: Reisende müssen innerhalb von 48 Std. vor Reiseantritt ein elektronisches Formular ausfüllen und versenden, ein Nachweis (elektronisch oder ausgedruckt) ist bei Einreise mitzuführen. Reisende aus der "roten Zone" (u. a. Deutschland) müssen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) mitführen. Zudem ist eine Quarantäne (mind. 7 Tage) anzutreten. Am 7. Tag des Aufenthalts wird ein erneuter Test durchgeführt, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne. Personen, die per Auto Bus oder Bahn einreisen und weniger als 48 Std. in Belgien bleiben, sind von der Test- & Quarantänepflicht ausgenommen. Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen, Personen mit über 38°C Körpertemperatur wird der Zutritt verweigert. 
  • Belize: Reisende benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) & müssen sich in der "Belize Health App" registrieren. Der Aufenthalt und das Reisen im Land sind nur bei "Gold Standard Hotels" bzw. im "Tourism Safe Corridor" mit zertifizierten Reiseunternehmen gestattet. Entsprechende Buchungen müssen bei Einreise nachgewiesen werden. Einreise nur auf dem Luftweg.
  • Benin: Einreise nur auf dem Luftweg & PCR-Test direkt nach Ankunft. Ist dieser positiv, ist eine Heim-Quarantäne einzuhalten. Am 15. Tag nach Ankunft erfolgt ein weiterer Test. Bis dessen Ergebnis vorliegt, werden die Reisepässe einbehalten. 24 bis 72 Stunden vor Ausreise ist ein weiterer Test durchzuführen. 
  • Bolivien: Benötigt werden ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) & ein Krankenversicherungsschutz gegen COVID-19. Zudem muss eine Quarantäne (10 Tage, erneuter PCR-Test nach 7 Tagen verpflichtend) eingehalten werden. Einreisen auf dem Landweg sind nur eingeschränkt möglich, internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt.
  • Bosnien und Herzegowina: Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test (max. 48 Std. alt) benötigt (gilt nicht bei Transit).
  • Botsuana: Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. Bei Einreise wird ein Schnelltest durchgeführt. Die Landgrenzen sind auf botsuanischer Seite offen, die Ein- & Ausreise von/nach Südafrika ist allerdings für Touristen nicht möglich. Der Flugverkehr wird sukzessive wieder aufgenommen.
  • Brasilien: Die Einreise ist nur auf dem Luftweg möglich. Schon beim Check-in wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Englisch, Portugiesisch oder Spanisch) benötigt. Zudem muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt & ausgedruckt werden (auf Englisch, Spanisch oder Portugiesisch).
  • Bulgarien: Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test (max. 72. Std. alt) benötigt. Die Durchreise ist ohne PCR-Test möglich.
  • Burkina Faso: Bis auf den internationalen Flughafen Ougadougou sind alle Landesgrenzen geschlossen. Für die Ein- & Wiederausreise werden ein Nachweis über eine Gelbfieberimpfung und je ein negativer PCR-Test benötigt (max. 5 Tage alt). Bei Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Bei Ausreise muss zudem ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden.
  • Burundi: Es wird ein negativer COVID-19-Test (max. 72 Std. alt) benötigt, am Flughafen wird ein weiterer, kostenpflichtiger Test durchgeführt. Danach erfolgt der Transport ins gebuchte Quarantänehotel (kostenpflichtig, Quarantäne: 4 Tage, weiterer Test am 3. Tag, bei positivem Ergebnis Einweisung ins Krankenhaus). Auch für die Ausreise wird ein negativer Test benötigt.
  • Cabo Verde, Kapverden: Es wird ein negativer PCR- oder Schnelltest (max. 72 Std. alt) benötigt, der schon vor Abflug von den Fluglinien verlangt wird. Bei Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Reisende müssen sich vor Einreise online registrieren.
  • Costa Rica: Für die Einreise (möglich über die Flughäfen San José & Liberia) wird ein QR-Code benötigt, den Reisende nach Ausfüllen eines Online-Formulars erhalten. Zudem muss eine den costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung nachgewiesen werden, die auch eine COVID-19-Erkrankung abdeckt (Nachweis auf Englisch oder Spanisch).
  • Côte d'Ivoire, Elfenbeinküste: Die Einreise ist nur über den Luftweg & nur unter 3 Voraussetzungen möglich. 1. Vorab kostenpflichtige Online-Registrierung mit Angabe der Mobilfunknummer. Das Registrierungsformular muss gespeichert oder ausgedruckt werden. 2. Negativer PCR-Test (max. 5 Tage alt) 3. Körpertemperatur unter 38° C bei Einreise. Sind alle 3 Punkte erfüllt, ist keine Heimquarantäne erforderlich, es kann aber bis 14 Tage nach Einreise zu behördlicher Überwachung (auch durch Geolokalisation) kommen. Bei Körpertemperatur über 38° bei Einreise ist ein COVID-19-Test erforderlich, das Ergebnis ist in Quarantäne abzuwarten (beides auf eigene Kosten). Ist der Test negativ, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet, ist er positiv erfolgt die Überstellung des Reisenden an den "Service des Maladies Infectieuses et Tropicales (SMIT) du Centre Hospitalier et Universitaire (CHU) de Treichville“ in Abidjan. Die derzeitige Regelung kann sich jederzeit ändern. Auch die Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich. Auch dazu müssen sich Reisende online registrieren und vorab die Kosten für einen PCR-Test begleichen. 
  • Demokratische Republik Kongo: Schon beim Einchecken am Abflughafen muss ein negativer COVID-19-Test (bei Einreise max. 7 Tage alt) vorgelegt werden. Ein weiterer Test am Flughafen Kinshasa ist verpflichtend, dazu müssen sich Reisende vorab registrieren. Für die Ausreise wird ein weiterer negativer COVID-19-Test (max. 3 Tage alt) benötigt, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut stammen muss.
  • Dominica: Bis mindestens 24 Std. vor Einreise muss ein Online-Einreiseformular ausgefüllt und ein negativer PCR-Test hochgeladen werden (bei Einreise max. 72 Std. alt). Bei Einreise muss der PCR-Test vorgelegt werden. Am 5. Tag nach Einreise erfolgt ein weiterer PCR-Test, das Ergebnis ist Quarantäne abzuwarten. Bei positivem Ergebnis muss eine amtlich angeordnete Quarantäne angetreten und ein Wiederholungstest vorgenommen werden.
  • Dominikanische Republik: Reisende aus Deutschland müssen ein Online-Formular ausfüllen. Am Flughafen werden Temperaturmessungen und (stichprobenartig) Atemtests durchgeführt. Alternativ kann ein PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden.
  • Dschibuti: Es wird ein negativer PCR-Test (bei Abreise max. 72 Std. alt, bei Ankunft max. 120 Std. alt) benötigt. Bei Einreise wird ein weiterer PCR-Test gemacht. Ist dieser positiv, muss eine medizinische Behandlung in einem lokalen Behandlungszentrum durchlaufen werden.
  • Ecuador: Einreise nur auf dem Luftweg. Es muss ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test (weniger als 3 Tage alt) oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung vorgelegt werden, zudem kann am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt werden. Ist dieser positiv, ist eine Quarantäne (10 Tage) anzutreten. Reisen nach Galapagos: Es werden ein weiterer PCR-Test (weniger als 96 Std. vor Abflug durchgeführt) & ein Passierschein des Tourismusministeriums benötigt.
  • El Salvador: Für die Einreise wird ein negativer PCR-/Antigen-Test (ausgedruckt, max. 72 Std. alt) oder ein Nachweis über die erfolgte Zweifach-Impfung gegen COVID-19 benötigt. Auch bei Durch- & Weiterreise können die Fluggesellschaften einen dieser Nachweise verlangen.
  • Eswatini: Es wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. Wer ohne Test einreist oder Symptome hat, muss bei Einreise einen kostenpflichtigen Test machen. Alternativ kostenpflichtige Quarantäne bzw. Selbstisolation (14 Tage). Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) nötig. Ohne Test oder bei Symptomen wir die Ausreise verweigert.
  • Frankreich: Festland: Die Einreise u. a. aus EU Staaten ist möglich, im Land gelten allerdings strikte Ausgangsbeschränkungen. Es werden ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) & eine Erklärung zur Symptomfreiheit benötigt. Korsika: Es wird ein negativer PCR-Test & eine diesbezügliche schriftliche Erklärung benötigt. Reisen in die und aus den Überseegebieten von und nach Festlandfrankreich sind nur noch aus zwingenden Gründen erlaubt. Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélmy & Réunion benötigen einen negativen PCR-Test & eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit, sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne (7 Tage) mit anschließendem PCR-Test. Reisende aus Französisch-Guyana, Mayotte und Réunion mit Ziel Französische Antillen oder Festlandfrankreich benötigen einen negativen PCR-Test und müssen eine Quarantäne (7 Tage, endet nach erneutem negativem Test) antreten. Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) & eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Zudem wird eine COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder Kostenübernahmezusicherung benötigt & es ist eine Online-Registrierung erforderlich. Reisende erhalten zudem ein Testkit, mit dem sie sich 4 Tage nach Einreise selbst testen sollen. Die Einreise nach Neu-Kaledonien ist nicht gestattet.
  • Gambia: Für die Einreise wird ein negativer COVID-19-Test (Bescheinigung auf Englisch, max. 72 Std. alt) benötigt, Schnelltests werden nicht akzeptiert. Ohne Testergebnis wird der Test bei Einreise durchgeführt und anschließend ggf. eine  kostenpflichtige Quarantäne (max. 14 Tage, Heimquarantäne oder staatliche Einrichtung) angeordnet. Bei An- & Abreise am Flughafen Banjul wird eine Sicherheitsabgabe (1.000 gambische Dalasi/ 20 USD, Barzahlung) verlangt.
  • Georgien: Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind (2 Impfdosen, Nachweis auf Georgisch oder Englisch erforderlich) dürfen auf dem Luftweg uneingeschränkt einreisen. Nicht geimpfte Personen u. a. aus der EU dürfen per Direktflug und per Transitflug (ohne Verlassen des Transitbereichs) einreisen, wenn sie über einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Georgisch oder Englisch; wird beim Check-in benötigt) verfügen. Am 3. Tag nach Einreise müssen sie einen weiteren Test durchführen. In einem elektronischen Formular müssen vor Einreise alle Aufenthalte der letzten 14 Tage sowie Kontaktdaten während des Aufenthalts in Georgien angegeben werden. Die Landesgrenzen sind geschlossen, Durchreisen sind nicht möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen sind erlaubt.
  • Ghana: Antigentest am Flughafen Accra (Kosten sind vorab online zu begleichen, Zahlungsnachweis beim Check-in in Deutschland erforderlich). Zudem wird ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) benötigt. Dieser muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert (Zertifizierungscode ist mitzuführen & ggf. beim Check-in vorzulegen) werden. Reisende, bei denen der Schnelltest am Flughafen Accra positiv ausfällt, werden zur Untersuchung in ein Krankenhaus überwiesen. Durch- & Weiterreise nur auf dem Luftweg. Für die Ausreise wird ebenfalls ein PCR-Test benötigt.
  • Grenada: Einreisemodalitäten sowie Test- & Quarantänepflichten hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Reisende müssen mind. 48 Std. vor Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorlegen. Genehmigung & Testergebnis müssen bei der Einreise mitgeführt werden.
  • Griechenland: Die Einreise auf dem See-, Luft- & Landweg ist mit negativem PCR-Test (aus anerkanntem Labor des Abreiselandes, auf Englisch, mit Name, Pass- /Personalausweisnr.; max. 72 Std. alt) oder schriftlichem Impfzertifikat (Impfung 14 Tage vor Einreise vollständig abgeschlossen) möglich. Unabhängig davon werden stichprobenartig Schnelltests durchgeführt. Reisende aus der EU, die auf direktem Luftweg über die Flughäfen Athen, Chania, Heraklion, Korfu, Kos, Mykonos, Rhodos, Santorini oder Thessaloniki oder auf dem Landweg über die bulgarischen Grenzstellen Promachonas und Nymfaia einreisen, sind von einer Quarantäne befreit, alle anderen Reisenden müssen sich für 7 Tage isolieren. Für Einreisen auf dem See-, Luft- & Landweg gilt eine Online-Anmeldepflicht (spätestens 24 Std. vor Einreise). Nach Anmeldung erhalten die Reisenden einen QR-Code, der beim Check-in/Boarding vorgelegt werden muss. Die Ein- & Ausreise auf dem Landweg ist nur über die bulgarischen Grenzübergangsstellen Promachonas & Nymfaio möglich. Direktflüge zwischen Deutschland und Griechenland finden statt, ebenso der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien. Kreuzfahrtschiffe dürfen griechische Häfen vorerst nicht anlaufen.
  • Guatemala: Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Wenn Reisende Symptome aufweisen und darum ein PCR-Test am Flughafen durchgeführt wird, kann es zur Anordnung von Quarantäne kommen. Personen, die vollständig geimpft sind können eine Bescheinigung über die Verabreichung von 2 Dosen vorlegen. Personen, die innerhalb der letzten 3 Monate von einer COVID-19-Infektion genesen sind können eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die besagt, dass sie vollständig genesen und nicht mehr infektiös sind. 
  • Guinea-Bissau: Die Einreise auf dem Landweg ist nicht möglich. Bei Einreise per Flugzeug muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Am Flughafen wird die Körpertemperatur gemessen und die persönlichen Daten & Reiseverläufe erfasst. Reisende mit Fieber werden isoliert und getestet, bei positivem Test wird eine Quarantäne (14 Tage) angeordnet. Nach längerem Aufenthalt wird für die Ausreise ein negatives COVID-19-Testergebnis benötigt.
  • Guyana: Die Einreise per Flugzeug ist unter Einhaltung diverser Test- & Hygienevorschriften möglich. Es wird ein negativer PCR-Test benötigt. Ist dieser älter als 72 Std. (max. 7 Tage), wird bei Einreise ein weiterer Test gemacht (kostenpflichtig). Mind. 24 Std. vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden.
  • Haiti: Bei Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Es muss ein negativer PCR-/Antigen-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden, sonst ist eine Quarantäne (14 Tage) vorgeschrieben.
  • Honduras: Es wird ein ausgedruckter, negativer PCR-/Antigen-Test (max. 72 Std. alt) benötigt, zudem wird eine Online-Registrierung empfohlen.
  • Irland: Vor bzw. bei Einreise muss ein Online-Formular mit Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland, an der man sich die nächsten 14 Tage in Quarantäne aufhalten wird, ausgefüllt werden. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. Nach frühestens 5 Tagen kann die Quarantäne zur Abnahme eines RT-PCR-Tests verlassen werden. Auf dem Weg ins Testzentrum ist die Terminbestätigung mitzuführen. Bei negativem Test kann die Quarantäne beendet werden, das Testergebnis ist 14 Tage aufzubewahren. Transit ist über die (Flug-)Häfen möglich.
  • Island: Reisende müssen sich vor Abreise online registrieren. Zudem muss ein neg. PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Alle Reisenden müssen zudem bei Einreise einen PCR-Test durchführen lassen und sich anschließend in häusliche Quarantäne (5 Tage) begeben. Dann ist ein 3. PCR-Test durchzuführen, erst wenn dieser negativ ist, kann die Quarantäne beendet werden. Ist der 3. Test positiv, wird Isolation angeordnet. Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind (Zertifikat notwendig), sind von der Quarantäne befreit, ebenso nachweislich gegen COVID-19 geimpfte Personen. Diese Personen müssen lediglich den Test bei Einreise vornehmen lassen und das negative Ergebnis in Selbstisolation abwarten.
  • Italien: Die Einreise u. a. aus Deutschland ist erlaubt, allerdings sind Reisen innerhalb Italiens nur aus triftigen Gründen gestattet. Reisende müssen sich über ein Online-Formular anmelden und die Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Zudem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt werden, manche Fluggesellschaften verlangen diesen schon beim Boarding. Zudem ist eine Quarantäne (5 Tage) einzuhalten und nach 5 Tagen ein weiterer negativer Test vorzulegen. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind verboten. Dies kann u.a. dazu führen, dass die Einreise verweigert wird, wenn das Ziel der Reise in einer anderen Region liegt, als der Ort der Einreise.
  • Jamaika: Die Flughäfen sind u. a. für Touristen geöffnet. Vor dem Check-in ist eine offizielle Reisegenehmigung von jamaikanischen Stellen einzuholen. Zudem wird ein PCR-/Antigen-Test (max. 3 Tage alt) benötigt. Die Einreise über die Seehäfen ist nicht erlaubt. Je nach Reisegrund und persönlicher Gesundheitssituation des Reisenden kann eine Quarantäne verhängt werden. Bei Einreise muss eine COVID-19-App heruntergeladen werden, bei Antragstellung für die Einreisegenehmigung müssen sich die Reisenden schriftlich mit dem Herunterladen der App einverstanden erklären. 
  • Jemen: Einschränkungen im internationalen Luft- & Reiseverkehr.
  • Jordanien: Flugreisende benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt), unmittelbar nach Ankunft ist ein weiterer PCR-Test durchzuführen (Mobilfunknummer nötig, da das Ergebnis via SMS mitgeteilt wird). Die Einreise auf dem Landweg ist eingeschränkt.
  • Kasachstan: Vor Einreise muss ein Visum bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Englisch, Russisch oder Kasachisch) benötigt und es findet eine Temperaturmessung statt. Bei erhöhter Temperatur ist eine Quarantäne anzutreten (max. 2 Tage, in Quarantänekrankenhaus). Während der Quarantäne erfolgt ein PCR-Test, ist dieser negativ, ist die Quarantäne beendet. Bei positivem Test werden die Reisenden in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten gebracht. Bei Einreise ist zudem ein Fragebogen auszufüllen.
  • Kenia: Es wird ein negativer PCR-Test (max. 96 Std. alt) benötigt, zudem finden bei Einreise Temperaturmessungen statt. Personen mit einer Körpertemperatur von mehr als 37°C und/oder covidähnlichen Symptomen sowie Reisende, die in den beiden Sitzreihen vor oder hinter diesen Personen im Flugzeug saßen, müssen sich in Quarantäne (14 Tage) begeben. Alle Reisenden müssen zudem ein Online-Formular ausfüllen und den dabei generierten QR-Code am Flughafen vorweisen. Eine Anleitung zur Zertifizierung des PCR-Tests (Generierung eines Travel Codes) gibt das kenianische Gesundheitsministerium. Transitreisende benötigen ebenfalls einen negativen PCR-Test (max. 96 Std. alt).
  • Kirgisistan: Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Ist der Test - z. B. wegen einer Flugverspätung - älter, muss bei Einreise ein erneuter Test vorgenommen werden. Einreise auf dem Landweg: Es muss ein negativer PCR-Test (max. 120 Std. alt) vorgelegt werden. Es werden Temperaturmessungen vorgenommen. Wenn der Test älter ist, muss am Zielort ein neuer Test vorgenommen werden. Personen ohne PCR-Test bzw. mit ausgeprägten Krankheitssymptomen dürfen nicht einreisen. 
  • Kolumbien: Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Es wird ein negativer PCR-Test (max. 96 Std. alt) benötigt, zudem ist eine Registrierung (wird ggf. schon vor Abflug von der Fluggesellschaft verlangt) notwendig. In der Anwendung CoronApp-Colombia sind Fragen zum Gesundheitszustand zu beantworten. Die Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben, die die Reisenden nach Ankunft kontaktieren.
  • Komoren: Vor Reiseantritt muss sein negativer PCR-Test vorgelegt werden (max. 72 Std. alt), zudem erfolgt bei Einreise eine Gesundheitsuntersuchung (i.d.R. Temperaturmessung). Reisende mit Symptomen können einem erneuten Test unterzogen werden.
  • Kosovo: Reisende u. a. aus Deutschland müssen einen negativen PCR-Test (Probeentnahme max. 72 Std. vor Einreise) vorlegen. Ohne Test kann die Einreise verweigert werden. 
  • Kroatien: Reisende u. a. aus Deutschland benötigen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Std. alt). Handelt es sich um einen Antigen-Schnelltest & dauert der Aufenthalt in Kroatien länger als 10 Tage, muss der Test bis zum 10. Tag ab Ausstellungsdatum wiederholt werden. Bei einem im Ausland durchgeführten Test müssen Hersteller und/oder Handelsname, ausstellende Gesundheitsinstitution/Labor und die Unterschrift des überprüfenden Arztes erkennbar sein. Vollständig geimpfte Personen und Reisende, die nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind, sind von der Testpflicht ausgenommen. Alternativ kann der PCR- oder Antigen-Schnelltest auch nach Einreise durchgeführt werden (Selbstisolationspflicht bis zum Erhalt des Ergebnisses) oder eine Quarantäne (10 Tage) angetreten werden.
  • Kuba: Es wird ein negativer PCR-Test (bei Reisebeginn max. 72 Std. alt, auf Englisch oder Spanisch) aus einem zertifizierten Labor des Heimatlandes benötigt. Bei Einreise wird ein weiterer Test gemacht, zudem ist eine Erklärung zum Gesundheitszustand abzugeben. Touristen, die eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, müssen sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnis dort aufhalten. Reisende, die sich in einer Casa Particular oder einer Privatunterkunft aufhalten möchten, müssen sich bis zum Erhalt eines erneuten Testergebnisses in ein von den Behörden zugewiesenes Hotel begeben. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung. Mitreisende Angehörige von positiv getesteten Personen müssen bis zu einem zweiten Testergebnis im Hotelzimmer in Quarantäne bleiben.
  • Lesotho: Reisende müssen sich online anmelden, eine Quarantäne (14 Tage) einhalten & einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorlegen. Bei Einreise erfolgt ein Test auf COVID-19-Symptome. Der Flughafen Moshoeshoe ist geschlossen, es sind bestimmte Grenzübergänge zu Südafrika geöffnet.
  • Libanon: Es wird ein negativer PCR-Test eines deutschen Labors (bei Ankunft max. 96 Std. alt) benötigt. Vor dem Einchecken muss die App "Covidlebtrack" installiert und ein Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise wird am Flughafen ein weiterer PCR-Test gemacht, danach ist eine häusliche Isolation (3 Tage) anzutreten. Ist der Test am Flughafen positiv, ist den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten. Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (Attest erforderlich) - die Tests sind dennoch zu absolvieren.
  • Liberia: Der Flughafen Monrovia ist wieder geöffnet, Flüge werden in begrenztem Umfang angeboten. Alle Reisenden müssen vorab per App ein Formular ausfüllen und bei Einreise einen negativen PCR-Test (max. 96 Std. alt) vorlegen. Am Flughafen findet ein weiterer Test statt, bei positivem Ergebnis ist eine staatliche Quarantäne (i.d.R. in einem Militärhospital) anzutreten. Bei Ausreise wird ein weiterer negativer Test (max. 72 Std. alt) benötigt.
  • Libyen: Die Einreise ist mit gültigem Visum möglich, die Grenze zu Tunesien ist geöffnet, es finden vereinzelte internationale Flüge statt.
  • Litauen: Einreisende müssen sich bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren und den dabei erhaltenen QR-Code bei Einreise vorlegen. Zudem muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt und eine Quarantäne (10 Tage, kann mit negativem Test ab dem 7. Tag verkürzt werden) angetreten werden. Reisende, die in den vergangenen 3 Monaten nachweislich von Corona genesen sind oder die nachweislich bereits 2 Impfungen erhalten haben, sind von der Quarantäne- & Testpflicht befreit. Der Nachweis ist jeweils in einer der EU-Amtssprachen vorzulegen. Personen, die mit dem eigenen PKW einreisen, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.
  • Malediven: Touristen dürfen nur mit Buchungsbestätigung eines Resorts für die gesamte Dauer des Aufenthalts einreisen. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Es werden ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 96 Std. alt) und eine elektronische Einreiseerklärung (vor Abflug online auszufüllen) benötigt. Bei Einreise wird die Temperatur gemessen, Reisende mit Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Stichprobenartig können weitere Tests durchgeführt werden. Bei positivem Test ist eine Quarantäne (im Resort oder einer Quarantäneinrichtung) erforderlich. 
  • Mali: Zur Einreise werden gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums & ein negativer PCR-Test (max 72 St. alt, alternativ Test bei Einreise mit Quarantäne bis zum Erhalt des Ergebnisses) benötigt. Kann kein negativer Test vorgelegt werden, ist der Test am Flughafen bzw. an der Grenzübergangsstelle nachzuholen und eine Selbstisolierung bis zum Erhalt des Ergebnisses einzuhalten. Bei Symptomen kann die Einreise verweigert oder ein verpflichtender PCR-Test angeordnet werden. Bei positivem Ergebnis wird eine Quarantäne angeordnet. 
  • Malta: Reisende aus u.a. Deutschland können nach Malta einreisen, wenn sie sich in den letzten 14 Tage nicht außerhalb der sog. "Korridorländer" aufgehalten haben. Dies muss bei Einreise schriftlich bestätigt werden. Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test benötigt (max. 72 Std. alt). Kann kein Negativ-Test vorgelegt werden, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in Quarantäne begeben (14 Tage). Zudem wird die Körpertemperatur gemessen, ab 37,2°C ist ein COVID-19-Test Pflicht, dessen Ergebnis in einer Klinik abzuwarten ist. Bei positivem Ergebnis ist eine Quarantäne anzutreten, die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis möglich. Zudem sind bei Einreise 2 Online-Formulare auszufüllen und abzugeben. 
  • Mauretanien: Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Alle Reisenden benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt). Die Landgrenzen sind für Touristen geschlossen.
  • Moldau, Republik: Reisende müssen ein Einreiseformular ausfüllen und eine Quarantäne (14 Tage) antreten. Von der Quarantäne ausgenommen sind u. a. Reisende mit negativem PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Rumänisch, Englisch, französisch oder Russisch) und vollständig geimpfte Reisende (Nachweis auf Rumänisch, Englisch oder Russisch).
  • Monaco:  Alle Einreisenden müssen sich umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde melden. Bei Einreise wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt, sonst muss eine Quarantäne angetreten werden. Bei Hotelaufenthalten muss zudem eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit und zur COVID-19-Testung vorgelegt werden. Ohne ausreichendes Testergebnis muss bei Ankunft ein Antigen-Test gemacht werden. Ist dieser positiv, muss ein PCR-Test gemacht werden. Privatjachten dürfen einlaufen, der internationale Flug-, Zug-, Bus- & Fährverkehr ist eingeschränkt.
  • Montenegro: Für die Einreise wird ein PCR-Test (max. 72 Std. alt) oder ein positiver serologischer Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder ein Impfnachweis (2. Dosis mind. 7 Tage vor Einreise) benötigt.
  • Mosambik: Es werden wieder Touristenvisa ausgestellt. Für die Einreise wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. 
  • Namibia: Es muss ein Nachweis eines negativen PCR-Tests oder AgRDT-Antigentests mitgeführt werden (Abstrich max. 168 Std. alt, aus einem im Abreiseland zertifizieren Labor). Einreisen auf dem Luftweg sind möglich über die Flughäfen Windhuk & Walvis Bay. Einreisen auf dem Landweg sind möglich über Südafrika sowie verschiedene Grenzübergänge in Botsuana und Sambia. Touristen & Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm und 2 Gesundheitsformulare des namibischen Tourismusverbands sowie eine Reisekrankenversicherung (inkl. Behandlungskosten bei COVID-19) nachweisen.
  • Nepal: Touristische Einreisen sind mit einem von der nepalesischen Botschaft ausgestellten Touristenvisum möglich. Vor Einreise wird ein negativer PCR-Test benötigt (max. 72 Std. alt) & es ist ein Online-Formular auszufüllen und der dabei generierte Barcode beim Check-in vorzulegen. Nach Einreise besteht Quarantänepflicht (10 Tage, Ausnahme: Vollständig Geimpfte mit negativem PCR-Test vor und erneutem Test nach der Einreise). Auch für die Ausreise wird ggf. ein negativer PCR-Test benötigt.
  • Nicaragua: Es muss ein PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet.
  • Niederlande: Reisende aus Deutschland sollen sich in eine Hausquarantäne (10 Tage) begeben. Alle Flugreisenden, sowie Zug-, Bahn- & Schiffsreisende, die sich mehr als 30 km ins niederländische Inland begeben, müssen nachweisen, dass sie negativ auf Corona getestet wurden. Der Nachweis kann auf 2 Arten erfolgen: 1. durch negativen PCR-Test, der nicht mehr als 24 Std. vor Boarding abgenommen wurde; 2. durch negativen PCR-Test, der bei Einreise max. 72 Std. alt ist und zusätzlichen negativen Schnelltest, der nicht mehr als 24 Std. vor Boarding abgenommen wurde. Flugreisende müssen zudem vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen & mitführen. An der Grenze zu Deutschland finden stichprobenartige Kontrollen statt.
  • Niger: Die Einreise ist mit negativem PCR-Test (max. 72 Std. alt) über den Flughafen Niamey möglich. Nach Einreise ist eine Quarantäne (7 Tage) einzuhalten (Kontrollbesuche möglich). Am 7. Tag erfolgt ein PCR-Test, ist dieser negativ, ist die Quarantäne beendet. Bei Aufenthaltsdauer unter 14 Tagen ist keine Quarantäne nötig. Werden bei Einreise Symptome festgestellt, werden noch am Flughafen ein Antigen-Test & ein PCR-Test durchgeführt. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Unterbringung in einer medizinischen Einrichtung. Für die Ausreise wird ebenfalls ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt.
  • Österreich: Vor Einreise ist eine elektronische Registrierung notwendig, die Empfangsbestätigung muss bei Einreise vorgelegt werden. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) oder Antigentest (max. 48 Std. alt), jeweils auf Deutsch oder Englisch benötigt. Alternativ kann der Test direkt nach Einreise gemacht werden. Zudem ist eine 10-tägige Quarantäne anzutreten (kann nach 5 Tagen durch Test verkürzt werden). Es finden Grenzkontrollen statt.
  • Pakistan: Reisende müssen die Pass Track App installieren und sich dort oder auf der Pass Track Website registrieren, die Registrierung muss schon beim Check-in nachgewiesen werden. Zudem wird ein negativer PCR-Test (bei Reiseantritt max. 72 Std. alt, ausgedruckt) benötigt. Bei Einreise erfolgt am Flughafen ein Screening. Für die Ausreise wird ebenfalls ein negativer PCR-Test benötigt.
  • Palau: Vor Reiseantritt ist ein Antrag für ein Quarantäne-Zertifikat zu stellen. Wird dieser genehmigt, muss ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Nach Ankunft besteht Quarantänepflicht (7-14 Tage; in einer behördlichen Unterkunft). Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich, der kommerzielle internationale Flugverkehr ist ausgesetzt.
  • Panama: Reisende benötigen einen negativen PCR- oder Antigentest (max. 48 Std. alt). Kann kein Test vorgelegt werden oder ist der Test veraltet, muss am Flughafen Tocumen ein neuer Test durchgeführt werden. Ist dieser positiv, müssen sich Reisende mit Symptomen in Quarantäne (14 Tage, unter Obhut des Gesundheitsministeriums) begeben & es können weitere Tests durchgeführt werden. Alle Reisenden müssen außerdem vor Reiseantritt eine Gesundheitserklärung abgeben. Die Einreise auf dem Landweg aus Costa Rica ist möglich, auch dafür wird eine negativer COVID-19-Test (max. 48 Std. alt) benötigt. Die Durchreise von Panama nach Costa Rica ist derzeit nicht möglich. Flugverkehr mit Europa findet statt.
  • Paraguay: Bei Einreise wird ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) benötigt. Bei positivem oder nicht vorliegendem Test ist eine Quarantäne (10 Tage, in der eig. Wohnung, einer Sammelunterkunft oder einem "Gesundheitshotel") verpflichtend. Zudem muss innerhalb von 24 Std. vor Einreise ein Online-Formular ausgefüllt und ein gültiger Krankenversicherungsschutz (inkl. Behandlung im Falle einer Corona-Erkrankung) nachgewiesen werden. Personen, die in den letzten 14 - 90 Tage vor Einreise nachweislich an Corona erkrankt waren, müssen keinen PCR-Test vorlegen.
  • Peru: Es wird ein negativer Corona-Test (max. 72 Std. alt) benötigt, zudem müssen sich Reisende vor Einreise elektronisch registrieren und den dabei erhaltenen QR-Code bei Einreise vorzeigen. Mit zusätzlichem negativem Antigentest bei Einreise kann die sonst vorgeschriebene Quarantäne (14 Tage) vermieden werden. Die Landgrenzen sind geschlossen. Flughafentransit ist möglich.
  • Polen: Für Einreisende u. a. aus Deutschland besteht Quarantänepflicht (10 Tage, kann durch negativen Test verkürzt werden). Wird bereits bei Einreise ein negativer PCR- oder Antigen-Test (max. 48 Std. alt) vorgelegt, entfällt die Quarantänepflicht. Personen, die nachweislich mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden sowie Personen, die nachweislich innerhalb der letzten 6 Monate eine Isolierung bzw. einen Krankenhausaufenthalt wegen Corona durchlaufen haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
  • Republik Kongo: Einreise nur auf dem Luftweg. Es wird ein negativer PCR-Test benötigt. Ist dieser weniger als 72 Std. alt, ist eine Quarantäne (14 Tage) erforderlich. Ist der Test älter als 72 Std., aber jünger als 10 Tage, wird bei Einreise erneut getestet & eine Quarantäne (14 Tage) angeordnet. Personen ohne Test bzw. mit einem älteren Test dürfen nicht einreisen.
  • Ruanda: Die Einreise ist nur über den Flughafen Kigali möglich. Reisende benötigen einen negativen RT-PCR-Test (bei Reiseantritt max. 72 Std. alt). Innerhalb von 72 Std. vor Abflug muss zudem ein Online-Formular ausgefüllt und das Testergebnis sowie die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beigefügt werden. Nach Einreise erfolgt am Flughafen ein COVID-19-Test, danach ist eine Quarantäne im Transferhotel (bis zum Erhalt des negativem Testergebnisses) einzuhalten. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung oder eine Heimquarantäne (ggf. GPS überwacht). Für die Ausreise auf dem Luftweg wird ebenfalls ein PCR-RT-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. 
  • Rumänien: Es dürfen nur EU-Bürger ohne Symptome einreisen. Es muss eine Einreiseanmeldung ausgefüllt & ggf. bei Einreise vorgelegt werden. Reisende aus einem Risikogebiet benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt) & müssen eine Quarantäne (10 Tage) antreten. Zur Testpflicht gelten regional unterschiedliche Ausnahmen, über die die zuständigen rumänischen Gesundheitsämter informieren.
  • Russische Föderation: Einreisen sind für deutsche Staatsangehörige per Direktflug mit gültigem Visum möglich. Reisende benötigen (auch bei Transit) einen negativen PCR-Test (bei Abflug max. 3 Tage alt, auf Russisch oder Englisch, ausgedruckt). Es können stichprogenartig COVID-19-Tests am Flughafen stattfinden.
  • Sambia: Es wird ein negativer PCR-Test (bei Einreise max. 72 Std. alt) benötigt. Reisende mit Symptomen und einer Körpertemperatur ab 38°C werden bei Ankunft auf COVID-19 getestet und müssen eine Quarantäne (14 Tage; in staatlicher Einrichtung) antreten. Touristen sollen sich während des Aufenthalts auf mögliche Symptome überprüfen und diese ggf. selbst den gambischen Behörden melden. Ggf. wird von der Airline für die Ausreise ein negativer PCR-Test/ein Testzertifikat verlangt.
  • San Marino: Es gelten analog die Einreisebestimmungen wie für Italien. Reisende u. a. aus Deutschland benötigen eine Bescheinigung über eine erfolgte Corona-Impfung oder einen negativen PCR-/Antigen-Test (max. 48 Std. alt). Die Nachweise müssen an die nationale Gesundheitsbehörde gemailt werden. Bei Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kann eine Quarantäne (14 Tage) angeordnet werden. Reisen zwischen San Marino und italienischen Regionen, die die italienische Regierung als "rot" oder "orange" eingestuft hat, sind verboten.
  • Sao Tomé & Principe: Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Charterflüge & Kreuzfahrtschiffe sind wieder zugelassen.
  • Schweden: Es wird ein negativer PCR, LAMP oder Antigen-Test (Probeentnahme max. 48 Std. vor Grenzübertritt; Zertifikat mit Namen der getesteten Person, Zeitpunkt der Probeentnahme, Art des Tests, Testergebnis & Aussteller des Zertifikats; auf Englisch, Schwedisch, Norwegisch oder Dänisch) benötigt. Zudem sollen alle Reisenden den Empfehlungen der Behörde für öffentliche Gesundheit für Einreisende folgen. Die Durchreise ist nur eingeschränkt möglich.
  • Serbien: Deutsche Staatsangehörige benötigen einen negativen PCR-Test (max. 48 Std. alt; aus anerkanntem Labor des Wohnsitz-/Einreiselandes).
  • Seychellen: Kreuzfahrten: Ab August 2021 dürfen Kreuzfahrtschiffe mit max. 300 Passagieren wieder die Seychellen anlaufen, sie müssen dabei ihre Tracking Systeme eingeschaltet lassen. Einreise: Reisende aus Deutschland benötigen einen negativen PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) und eine Gesundheitsgenehmigung, die vor Abflug beantragt werden muss. Dazu werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis einer zugelassenen Unterkunft, negatives PCR-Testergebnis, Kredit- oder Bankkarte und Impfnachweis oder Nachweis einer Krankenversicherung die COVID-19 abdeckt benötigt. Bei Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Für Einreisen auf dem Seeweg oder mit privaten Flugzeugen gelten gesonderte Regeln. 
  • Sierra Leone: Flugreisende müssen sich vor Reiseantritt online registrieren und dabei u.a. den Nachweis eines negativen PCR-Tests (bei Abflug max. 7 Tage alt) vorlegen. Das negative Testergebnis & der Nachweis der Registrierung (Registrierungscode) müssen am Ausgangsflughafen vorgelegt werden. Bei Einreise müssen ein weiterer PCR- & ein RDT-Schnelltest gemacht werden, die Gebühr dafür ist bei der Registrierung zu entrichten. Die Einreise über Land- oder Seegrenzen ist nicht möglich. Auch bei Ausreise sind eine Registrierung & ein PCR-Test (max. 72 Std. alt) notwendig.
  • Simbabwe: Einreisen sind nur über die beiden internationalen Flughäfen möglich. Es wird ein negativer PCR-Test (max. 48 Std. alt) benötigt, zudem müssen die Reisenden symptomfrei sein. Einreisevisa werden an den Flughäfen ausgestellt. 
  • Slowakei: Reisende aus Deutschland müssen ihre Einreise online in "eHranica" anmelden und eine Selbstisolation (14 Tage) einhalten. Frühestens nach 8 Tagen wird ein Test angeordnet. Personen, die vollständig geimpft sind (ab 14 Tagen nach der 2. Dosis bei mRNA-Impfstoffen, ab 28 Tagen nach der 2. Dosis bei Vektorimpfstoffen) sowie Personen, die nachweislich in den letzten 6 Monaten von COVID-19 genesen sind (Bestätigung des slowakischen Hausarztes erforderlich) können unmittelbar nach Einreise einen PCR-Test machen lassen und müssen dann nur bis zum negativem Testergebnis in Quarantäne (andernfalls bei Symptomfreiheit für 14 Tage). An allen geöffneten Grenzübergängen ist mit kontrollen zu rechnen, kleinere Grenzübergänge können geschlossen werden.
  • Slowenien: Reisende u. a. aus Deutschland müssen eine Quarantäne (10 Tage) antreten. Personen, die gegen Corona geimpft sind oder bereits eine Infektion überstanden haben, sind von der Quarantäne ausgenommen. Von der Quarantäne befreit sind auch Personen, die bei Einreise einen negativen PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorlegen. Die Landgrenzen sind eingeschränkt geöffnet.
  • Somalia: Einschränkungen im internationalen Luft- & Reiseverkehr.
  • Spanien: Bei Einreise auf dem Luft-/Seeweg benötigen Reisende u. a. aus Deutschland ein negatives PCR-/TMA-Test-Ergebnis (nicht älter als 72 Std; elektronisch oder in Papierform auf Englisch, Spanisch, Französisch oder Deutsch, mit Namen des Reisenden, Pass-/Personalausweisnr., Datum des Tests, Kontaktdaten des Labors, angewandtem Testverfahren & negativem Ergebnis). Flugreisende müssen zudem ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen (max. 48 Std. vor Einreise) und den danach erhaltenen QR-Code der Fluggesellschaft zusammen mit dem negativen Testergebnis vorlegen. Bei Einreise findet eine Gesundheitskontrolle statt, Reisende mit einer Körpertemperatur über 37,5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer genaueren Untersuchung unterzogen werden. Die Grenzübergänge Ceuta & Melilla sind geschlossen, die Einreise auf dem Landweg aus/nach Portugal ist eingeschränkt. International verkehrende Kreuzfahrtschiffe dürfen spanische Häfen nicht anfahren. Das Flugangebot ist eingeschränkt. In ganz Spanien gilt derzeit ein Alarmzustand, der es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, u. a. die Einreise zu touristischen Zwecken zu untersagen. Ein Einreiseverbot für Touristen gilt derzeit u. a. in Katalonien, Valencia, Aragón, & Andalusien. Balearen: Ein- und Ausreisen aus und in andere Autonome Gemeinschaften sind erlaubt, die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet im Ausland gilt auch für Einreisen aus den anderen Autonomen Gemeinschaften. Kanaren: Bei Einreise & im Beherbergungsbetrieb muss ein negativer PCR-/TMA-Test (max. 72 Std. alt; Ergebnis in Papierform mit Name der getesteten Person und des Labors, Datum & Uhrzeit des Tests) vorgelegt werden. Bei Einreise auf dem Luft-/Seeweg aus einem anderen Teil Spaniens muss ebenfalls ein negatives Testergebnis (PCR-/TMA- oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt und vorab per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre & Ankunftsdatum) versendet werden. Touristen müssen zudem die App "RadarCOVID" installieren & aktivieren (Deaktivierung frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr). Reisen von und nach Gran Canaria & Teneriffa sind für Touristen nicht möglich, Transit bleibt erlaubt.
  • Sri LankaDie Flughäfen in Colombo & Mattala sind eingeschränkt geöffnet. Es wird ein Touristenvisum benötigt, das vor Einreise online beantragt werden muss. Voraussetzung für die Visa-Erteilung ist eine bestätigte Buchung in einem "Safe & Secure Level 1" zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Bei Einreise wird ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 96 Std. alt, je nach Fluggesellschaft abweichende Vorgaben) benötigt. Bei Ankunft im Hotel wird ein weiterer Test gemacht. Je nach Aufenthaltsdauer werden in Sri Lanka bis zu 3 weitere Tests vorgenommen, die Kosten dafür sind bereits bei Beantragung des Visums online zu begleichen. Zudem müssen Reisende über das "Safe & Secure Level 1" Hotel eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung muss beim Visumsantrag angegeben werden. Zudem muss bei Einreise eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen den Impfnachweis bei Einreise in englischer Sprache vorlegen.
  • Südafrika: Benötigt wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, muss den Vorgaben der WHO entsprechen). Reisende ohne Test müssen unmittelbar bei Ankunft einen Antigen-Test machen und sich bei positivem Ergebnis in Quarantäne (10 Tage) begeben. Erfahrungsgemäß verlangen Fluglinien den Nachweis eines negativen PCR-Tests vor Abflug nach Südafrika. Zudem müssen Reisende 2 Tage vor Reisebeginn online einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Sie erhalten dann eine Identifikationsnummer, die bei Einreise vorzulegen ist. Vorgeschrieben sind auch die Installation der App "COVID Alert South Africa", der Nachweis einer Reisekrankenversicherung und ein Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift.
  • Sudan: Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden, zudem können Untersuchungen (z. B. Temperaturmessung) erfolgen. Einige Fluggesellschaften verlangen auch für Ausreise einen negativen Test.
  • St. Kitts & Nevis: Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt. Je nach Situation kann eine Quarantäne angeordnet werden. Der internationale Flughafen & die Häfen sind geöffnet.
  • St. Lucia: Reisende müssen per Online-Formular eine Einreisegenehmigung beantragen. Zudem wird ein negativer PCR-Test benötigt. Touristen dürfen ihr Hotel nur zu Touren/Besichtigungen mit zertifizierten Tourveranstaltern verlassen. Reisende müssen in einem zugelassenen Hotel übernachten oder sich in eine staatliche Quarantäneunterkunft begeben (diese ist vor Einreise für den gesamten Aufenthalt zu buchen).
  • St. Vincent & die Grenadinen: Deutsche Reisende benötigen einen negativen COVID-19-Test (max. 5 Tage alt) & müssen ein Online-Formular ausfüllen. Bei Einreise erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bis das Ergebnis vorliegt (ca. 48-72 Std.) besteht Quarantänepflicht. In Einzelfällen kann eine längere Quarantäne angeordnet werden. Auch für die Durch- und Weiterreise ist ein negativer COVID-19-Test erforderlich. Aufgrund eines Vulkanausbruchs ist die Einreise derzeit nur im Rahmen humanitärer Hilfsleistungen möglich.
  • ThailandEs wird eine Sondergenehmigung der thailändischen Auslandsvertretung benötigt, die online auf deren Website beantragt werden muss. Zudem werden ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 72 Stunden alt) und eine Krankenversicherung (Deckungssumme mind. 100.000 USD, muss auch COVID-19 abdecken) benötigt. Hinweise zur Erfordernis eines Visums gibt die thailändische Auslandsvertretung. Alle Einreisenden müssen eine kostenpflichtige Quarantäne (10 Tage (ohne An- & Abreisetag), mit Impf-Nachweis auf 7 Tage verkürzbar; in einem zuvor gebuchten, zugelassenen Quarantänehotel) einhalten sowie mehrere COVID-19-Tests absolvieren. Bei positivem Test wird weitere Isolation bzw. Behandlung in einem Krankenhaus angeordnet. Alle Reisenden müssen sich vor Einreise in der Tracking-App "Thailand Plus" registrieren. Transit ist nur über den Flughafen Bangkok Suvarnabhumi und nur unter strengen Auflagen möglich. Die Landgrenzen sind geschlossen. Flugverkehr findet mit Einschränkungen statt.
  • Togo: Ein- & Ausreise nur über den Flughafen Lomé. Reisende müssen sich vorab online registrieren. Dabei muss auch ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 7 Tage alt) hochgeladen und eine Vorauszahlung für einen weiteren verpflichtenden PCR-Test bei Ankunft in Lomé geleistet werden. Zudem muss die Tracking-App "TogoSAFE" installiert und aktiviert werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Isolation einzuhalten. Bei positivem Ergebnis erfolgt die Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder speziellen Krankenhaus. Auch die Ausreise ist nur mit negativem PCR-Test möglich & es muss eine Registrierung vorgenommen werden.
  • Tunesien: Vor Abflug nach Tunesien muss eine Online-Einreiseerklärung ausgefüllt werden, die Fluggesellschaften müssen dies kontrollieren. Zudem wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) benötigt & es können stichprobenartige Tests bei Einreise durchgeführt werden. Reisende müssen zudem eine Quarantäne (5 Tage) antreten. Pauschalreisende sind von der Quarantänepflicht ausgenommen, sie müssen den negativen PCR-Test sowie einen Voucher des Reisebüros (mit Flug, Transfer, Unterkunft) vorlegen und sollen sich während des Aufenthalts möglichst nur innerhalb der Reisegruppe (sofern vorhanden) bewegen.
  • Türkei: Flugreisende müssen innerhalb von 72 Std. vor Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen, das bei Einreise bzw. beim Check-in kontrolliert wird (gilt nicht für Transitpassagiere). Die Reisenden erhalten dann einen Code, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Reisende auf dem Luft-, Land- & Seeweg müssen zudem einen negativen PCR-Test (bei Flugreisen bei Ausreise max. 72 Std. alt) vorlegen. Bei Einreise werden Temperaturmessungen durchgeführt, bei erhöhter Körpertemperatur oder anderen Symptomen ist mit weiteren Untersuchungen zu rechnen. Für Reisen nach Deutschland wird ein negativer PCR-Test (bei Ausreise max. 48 Std. alt) benötigt. Ist der Test positiv, ist eine Quarantäne bzw. ärzliche Behandlung anzutreten. 
  • Uganda: Der Flughafen Kampala-Entebbe ist wieder geöffnet, ebenso die Landgrenzen. Für die Ein-, Durch- & Ausreise wird ein negatives PCR-Testergebnis (max. 5 Tage alt) benötigt.
  • Ukraine: Reisende ohne ukrainische Aufenthaltserlaubnis benötigen einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt). Außerdem muss eine Krankenversicherung (einer Versicherungsgesellschaft, die in der Ukraine registriert ist oder dort über eine Vertretung/einen Partner verfügt) nachgewiesen werden, die auch die Behandlungs-/Beobachtungskosten bei Verdacht auf COVID-19 einschließt (auf Englisch oder Ukrainisch). 
  • Usbekistan: Es wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Englisch oder Russisch) benötigt. Die Landgrenzen sind nur eingeschränkt geöffnet, der Linienflugverkehr findet mit Einschränkungen statt.
  • Vatikan/Heiliger Stuhl: Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr. Es gelten die Reise- & Sicherheitshinweise von Italien. Reisende sollen die Website der italienischen Botschaft in Berlin konsultieren und die Tracing App Immuni nutzen.
  • Venezuela: Benötigt wird ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden vor Flugbeginn), bei Einreise wird ein weiterer Test vorgenommen. Ist dieser positiv, erfolgt eine Quarantäne. Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung erfolgen & bei Symptomen die Ausreise verweigert werden. Auch bei Reisen zwischen den Bundesstaaten & dem Verlassen der Margarita-Inseln kann ein COVID-19-Test verlangt werden.
  • Vereinigte Arabische Emirate: Touristen müssen die allgemeinen EInreisevoraussetzungen erfüllen & eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen. Reisende nach Dubai benötigen beim Check-in einen negativen PCR-Test (max. 72 Std. alt). Reisende nach Abu Dhabi benötigen ebenfalls beim Check-in einen negativen PCR-Test (max. 96 Std. alt, je nach Abflugort ggf. kürzere Fristen), der ausgedruckt und auf Englisch oder Arabisch mitgeführt werden muss. Bei Einreise findet ein weiterer PCR-Test statt, danach ist eine Quarantäne (10 Tage, zuhause oder im Hotel) anzutreten, die mit einem Tracking-Armband überwacht wird. Am 8. Tag der Quarantäne wird ein erneuter Test gemacht.
  • Zentralafrikanische Republik: Einreise auf dem Luftweg: Benötigt werden ein negativer PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt) & ein Kontaktformular (bei Einreise auszufüllen). Zudem wird die Körpertemperatur überprüft & es muss eine Quarantäne (14 Tage) angetreten werden. Einreise auf dem Landweg: Reisende aus Risikogebieten benötigen einen negativen PCR-Test. Die Grenzen sind eingeschränkt geöffnet.
  • Zypern: Reisende aus Deutschland benötigen einen negativen PCR-Test (bei Abflug max. 72 Std. alt), weiterer PCR-Test bei Einreise. Ist dieser positiv, werden auch Personen, die im Flugzeug in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in Quarantäne genommen (10 Tage). Vollständig geimpfte Personen (14 Tage nach Abschluss der Impfung) können ohne weitere Restriktionen einreisen. Alle Reisenden benötigen einen Cyprus Flight Pass, den sie nach Online-Registrierung erhalten. Der Flight Pass ist ausgedruckt beim Flug mitzuführen. Nordzypern: Benötigt wird ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt, auf Türkisch oder Englisch). Anschließend 10 Tage Quarantäne & weiterer PCR-Test, die Kosten dafür sind schon vor Reiseantritt zu begleichen (Nachweis erforderlich). Ein Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden ist für Touristen nicht möglich.

Einreise ohne Reisebeschränkungen durch COVID-19

In folgende Länder ist nach derzeitigem Stand eine Einreise für deutsche Staatsangehörige ohne Quarantäne möglich:
  • Albanien: Alle bestehenden offiziellen Grenzübergänge sind geöffnet (Ausnahme: Albanisch-griechische Grenze). Erfolgt die Einreise beim Wandern durch die albanischen Alpen, ist eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich, sonst besteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalt. Es bestehen keine Einschränkungen im internationalen Flug-, Bus- und Fährverkehr.
  • Estland: Die Quarantänepflicht für Reisende aus Deutschland ist entfallen. Lediglich Reisende aus Ländern mit einem Koeffizient über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer 2-Wochen-Frist müssen sich in Quarantäne (10 Tage) begeben - alternativ kann ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt oder ein Test bei Einreise (mit Selbstisolation bis zum Ergebnis) durchgeführt werden. Danach können die betreffenden Personen unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit und zum Arzt gehen. Nach 7 Tagen muss ein erneuter PCR-Test gemacht werden, erst danach kann das Alltagsleben uneingeschränkt fortgeführt werden. Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, die in den letzten 6 Monaten von COVID-19 genesen sind oder innerhalb der letzten 6 Monate vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden (jeweils mit Nachweis auf Englisch, Estnisch oder Russisch).
  • Liechtenstein: Die Reisefreiheit mit u. a. den EU-Staaten gilt uneingeschränkt. Lediglich Reisende aus Risikogebieten/-ländern (aktuell Thüringen & Sachsen) müssen eine Quarantäne (10 Tage) antreten und ihre Einreise innerhalb von 2 Tagen dem Amt für Gesundheit melden. 
  • Luxemburg: Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Bei Einreise auf dem Landweg bestehen keine Einschränkungen. Lediglich bei Einreise auf dem Luftweg über den Flughafen Findel muss ein negativer PCR-/Antigen-Test vorgelegt werden (max. 72 Std. alt). Flugreisende, die über die Flughäfen Hahn, Frankfurt/Main oder Köln einfliegen und mit dem Auto nach Luxemburg weiterreisen, müssen einen negativen PCR-/Antigen-Test vorlegen (max. 48 Std. alt).
  • Mexiko: Derzeit müssen bei Einreise keine Gesundheitsbescheinigungen oder Testergebnisse vorgelegt werden, auch Quarantänemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Es werden lediglich Temperaturmessungen & (bei Symptomen) Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt. Zudem muss ein Fragebogen ausgefüllt werden. Die Landgrenzen sind nur eingeschränkt geöffnet.
  • Nordmazedonien: Die Einreise ist uneingeschränkt erlaubt, keine Quarantäne- oder Testpflicht.
  • Schweiz: Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich uneingeschränkt einreisen. Lediglich bei Einreise aus einem Risikogebiet (derzeit Thüringen & Sachsen) und bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein negativer PCR-Test (max. 72 Std. alt) vorgelegt werden. Reisende aus Risikogebieten müssen zudem eine Quarantäne (10 Tage, kann durch PCR-Test ab dem 7. Tag verkürzt werden) antreten. Reisende per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus müssen eine Einreiseerklärung ausfüllen.
  • Tansania: Bei Einreise wird die Körpertemperatur gemessen. Personen mit Symptomen können einem COVID-19-Test unterzogen werden und müssen sich bei positivem Ergebnis in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Der internationale Flughafen Daressalam wird von den meisten Fluggesellschaften wieder angeflogen. Einige Fluggesellschaften verlangen einen COVID-19-Test bei Ausreise.

Stand 22.04.2021
Alle Informationen ohne Gewähr, jedoch nach bestmöglicher redaktioneller Recherche.
Weitere Informationen und Aktualisierungen findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Aktuelle Risiko-, Hochinszidenz- & Virusvarianten-Gebiete

Vor deiner Reise solltest du dich immer beim Auswärtigen Amt oder beim Robert-Koch Institut informieren. Das Robert-Koch Institut meldet neue Risikogebiete, sobald die Gefahr besteht, dass eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet wird. Hochinszidenzgebiete sind Risikogebiete mit einer besonders hohen Verbreitung des Coronavirus. Virusvarianten-Gebiete sind besondere Risikogebiete, in denen eine Mutation des Virus auftritt, die nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von der angenommen wird, dass von dieser ein besonderes Risiko (z.B. leichtere Übertragbarkeit) ausgeht. 

Aktuelle Virusvarianten-Gebiete:

  • Botsuana (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 22. November 2020 Risikogebiet)
  • Brasilien (Virusvarianten-Gebiet seit 19. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Eswatini (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Frankreich- das Département Moselle (Virusvarianten-Gebiet seit 2. März 2021; bereits seit 9. Januar 2021 Risikogebiet)
  • Lesotho (Virusvarianten-Gebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Malawi (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Mosambik (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Sambia (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Simbabwe (Virusvarianten-Gebiet seit 7. Februar 2021; bereits seit 31. Januar 2021 Hochinzidenzgebiet; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)
  • Südafrika (Virusvarianten-Gebiet seit 13. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 Risikogebiet)

Aktuelle Hochinszidenzgebiete:

  • Ägypten (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Albanien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Andorra (Fürstentum Andorra) (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Argentinien (Hochinzidenzgebiet seit 18. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Armenien (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bahrain (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021, bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bolivien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bosnien und Herzegowina (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Bulgarien (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Chile (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ecuador (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Estland (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 26. Dezember 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Frankreich inkl. aller Übersee-Departments (Hochinzidenzgebiet seit 28. März 2021, bereits seit 21. August 2020 als Risikogebiet ausgewiesen), das Département Moselle gilt weiterhin als Virusvarianten-Gebiet seit 2. März 2021
  • Iran (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Jordanien (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 7. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kolumbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kosovo (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kroatien (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021; bereits seit 3. April 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Kuwait (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Libanon (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Mexiko (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Moldau, Republik (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Montenegro (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 17. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Niederlande inkl. der autonomen Länder und der überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande (Hochinzidenzgebiet seit 6. April 2021; bereits seit 17. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Nordmazedonien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Palästinensische Gebiete (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 3. Juli 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Paraguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Peru (Hochinzidenzgebiet seit 3. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Polen (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 24. Oktober 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Schweden (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 15. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Serbien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Seychellen (Hochinzidenzgebiet seit 14. Februar 2021; bereits seit 17. Januar 2021 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Slowenien (Hochinzidenzgebiet seit 24. Januar 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Sudan (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Syrische Arabische Republik (Hochinzidenzgebiet seit 31. Januar 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Tansania (Hochinzidenzgebiet seit 14. März 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Tschechien (Hochinzidenzgebiet seit 28. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 14. Februar 2021 – 27. März 2021; bereits seit 25. September 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Türkei (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ukraine (Hochinzidenzgebiet seit 11. April 2021; bereits seit 15. Juni 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Ungarn (Hochinzidenzgebiet seit 7. März 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Uruguay (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 20. Dezember 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)
  • Zypern (Hochinzidenzgebiet seit 21. März 2021; bereits seit 1. November 2020 als Risikogebiet ausgewiesen)

Aktuelle Risikogebiete (keine Hochinszidenzgebiete):

  • Afghanistan (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 20. Februar 2021)
  • Algerien (seit 15. Juni 2020)
  • Angola (seit 15. Juni 2020)
  • Antigua und Barbuda (seit 21. Februar 2021)
  • Äquatorialguinea (seit 15. Juni 2020)
  • Aserbaidschan (seit 15. Juni 2020)
  • Äthiopien (seit 15. Juni 2020)
  • Bangladesch (seit 15. Juni 2020)
  • Belarus (seit 15. Juni 2020)
  • Belgien (seit 30. September 2020)
  • Belize (seit 15. Juni 2020)
  • Benin (seit 15. Juni 2020)
  • Bhutan (seit 15. Juni 2020)
  • Burkina Faso (seit 15. Juni 2020)
  • Burundi (seit 15. Juni 2020)
  • Cabo Verde (seit 3. Juli 2020)
  • Costa Rica (seit 15. Juni 2020)
  • Côte d'Ivoire (seit 15. Juni 2020)
  • Dänemark – das gesamte Land (seit 28. März 2021); Ausgenommen sind die Färöer und Grönland
  • Dominikanische Republik (seit 15. Juni 2020)
  • Dschibuti (seit 15. Juni 2020)
  • El Salvador (seit 15. Juni 2020)
  • Eritrea (seit 15. Juni 2020)
  • Finnland – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Uusimaa (hierzu gehört auch die Stadt Helsinki) (seit 22. November 2020)
    • Varsinais-Suomi (seit 20. Dezember 2020)
    • Südkarelien (seit 21. März 2021)
    • Päijät-Häme (seit 28. März 2021)
    • Kymenlaakso (seit 11. April 2021)
  • Gabun (seit 15. Juni 2020)
  • Gambia (seit 15. Juni 2020)
  • Georgien (seit 7. Oktober 2020)
  • Ghana (seit 15. Juni 2020)
  • Griechenland (seit 7. März 2021)
  • Guatemala (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea (seit 15. Juni 2020)
  • Guinea-Bissau (seit 15. Juni 2020)
  • Guyana (seit 15. Juni 2020)
  • Haiti (seit 15. Juni 2020)
  • Honduras (seit 15. Juni 2020)
  • Indien (seit 15. Juni 2020)
  • Indonesien (seit 15. Juni 2020)
  • Irak (seit 15. Juni 2020)
  • Irland (seit 21. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 13. Januar 2021 – 20. März 2021), ausgenommen sind die Regionen
    • South-West (seit 3. April 2021)
    • Mid-West (seit 18. April 2021)
    • South-East (seit 18. April 2021)
  • Italien (seit 8. November 2020)
  • Jamaika (seit 15. Juni 2020)
  • Jemen (seit 15. Juni 2020)
  • Kanada (seit 15. November 2020)
  • Kamerun (seit 15. Juni 2020)
  • Kasachstan (seit 15. Juni 2020)
  • Katar (seit 15. Juni 2020)
  • Kenia (seit 15. Juni 2020)
  • Kirgisistan (seit 15. Juni 2020)
  • Komoren (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo DR (seit 15. Juni 2020)
  • Kongo Rep (seit 15. Juni 2020)
  • Korea (Volksrepublik) (seit 15. Juni 2020)
  • Kuba (seit 28. Februar 2021)
  • Lettland (seit 11. April 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 10. April 2021)
  • Liberia (seit 15. Juni 2020)
  • Libyen (seit 15. Juni 2020)
  • Liechtenstein (seit 24. Oktober 2020)
  • Litauen (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 20. Februar 2021)
  • Luxemburg (14. Juli 2020 – 20. August 2020 und seit 25. September 2020)
  • Madagaskar (seit 15. Juni 2020)
  • Malediven (seit 17. Juli 2020)
  • Mali (seit 15. Juni 2020)
  • Malta (seit 11. April 2021; Hochinzidenzgebiet vom 28. Februar 2021 – 10. April 2021)
  • Marokko (seit 15. Juni 2020)
  • Mauretanien (seit 15. Juni 2020)
  • Monaco (seit 1. November 2020)
  • Mongolei (seit 15. Juni 2020)
  • Namibia (seit 14. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 13. Februar 2021)
  • Nepal (seit 15. Juni 2020)
  • Nicaragua (seit 15. Juni 2020)
  • Niger (seit 15. Juni 2020)
  • Nigeria (seit 15. Juni 2020)
  • Norwegen - die folgenden Provinzen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Oslo (seit 8. November 2020)
    • Viken (seit 15. November 2020)
    • Vestfold og Telemark (seit 21. März 2021)
    • Rogaland (seit 28. März 2021)
    • Oman (seit 15. Juni 2020)
  • Österreich – das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal (seit 1. November 2020)
  • Hinweis: Das Bundesland Tirol gilt seit 28. März 2021 als einfaches Risikogebiet (Virusvarianten-Gebiet vom 14. Februar 2021 – 27. März 2021)
  • Pakistan (seit 15. Juni 2020)
  • Panama (seit 28. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 27. Februar 2021)
  • Papua-Neuguinea (seit 17. Juni 2020)
  • Philippinen (seit 15. Juni 2020)
  • Portugal (seit 14. März 2021; Virusvarianten-Gebiet 27. Januar 2021 – 13. März 2021) – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Madeira (autonome Region) (seit 14. März 2021; Virusvarianten-Gebiet 27. Januar 2021 – 13. März 2021)
    • Azoren (autonome Region) (seit 18. April 2021)
    • Algarve (seit 18. April 2021)
  • Rumänien (seit 7. Oktober 2020)
  • Russische Föderation (seit 15. Juni 2020)
  • San Marino (seit 1. November 2020)
  • São Tomé und Príncipe (seit 16. Juni 2020)
  • Saudi-Arabien (seit 15. Juni 2020)
  • Schweiz (seit 24. Oktober 2020)
  • Senegal (seit 15. Juni 2020)
  • Sierra Leone (seit 15. Juni 2020)
  • Slowakei (seit 11. April 2021; Hochinzidenzgebiet vom 28. März 2021 – 10. April 2021)
  • Somalia (seit 15. Juni 2020)
  • Spanien – das gesamte Land Spanien inklusive der Kanarischen Inseln (seit 21. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 20. Februar 2021); nun auch die Autonome Gemeinschaft La Rioja (seit 3. April 2021), die Autonome Gemeinschaft Extremadura (seit 11. April 2021) sowie die Autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha (seit 18. April 2021), ausgenommen sind die folgenden autonomen Gemeinschaften:
    • Balearen (seit 14. März 2021)
    • Murcia (seit 14. März 2021)
    • Valencia (seit 14. März 2021)
    • Galicien (seit 21. März 2021)
  • St. Lucia (seit 7. Februar 2021; Hochinzidenzgebiet vom 14. Februar 2021 – 20. März 2021)
  • Südsudan (seit 15. Juni 2020)
  • Surinam (seit 15. Juni 2020)
  • Tadschikistan (seit 15. Juni 2020)
  • Timor Leste (Osttimor) (seit 17. Juni 2020)
  • Togo (seit 15. Juni 2020)
  • Trinidad Tobago (seit 15. Juni 2020)
  • Tschad (seit 15. Juni 2020)
  • Tunesien (seit 7. Oktober 2020)
  • Turkmenistan (seit 17. Juni 2020)
  • USA (seit 7. März 2021; Hochinzidenzgebiet vom Januar 2021 – 6. März 2021)
  • Usbekistan (seit 15. Juni 2020)
  • Vatikanstadt (seit 1. November 2020)
  • Venezuela (seit 15. Juni 2020)
  • Vereinigte Arabische Emirate (seit 18. April 2021; Hochinzidenzgebiet vom 24. Januar 2021 – 17. April 2021)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (seit 21. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 13. Januar 2021 – 20. März 2021) – die folgenden Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
    • Überseegebiet: Bermuda (seit 21. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 13. Januar 2021 – 20. März 2021)
    • Überseegebiet: Britische Jungferninseln (seit 21. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 13. Januar 2021 – 20. März 2021)
    • Überseegebiet: Falkland Inseln (seit 21. März 2021; Virusvarianten-Gebiet vom 13. Januar 2021 – 20. März 2021)
  • Zentralafrikanische Republik (seit 15. Juni 2020)
Stand 16.04.2021. Die aktuelle Liste des Robert-Koch-Instituts findest du hier.

Rückreise nach Deutschland

Flugreisende müssen vor Antritt der Reise nach Deutschland grundsätzlich (unabhängig davon, ob die Einreise aus einem Risikoland erfolgt, oder nicht) einen negativen PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentest vorlegen, der bei Einreise maximal 48 Stunden alt sein darf. Das Testergebnis ist mindestens 10 Tage aufzubewahren. 
Reisende, die aus einem Risikogebiet einreisen, oder sich innerhalb der letzten 10 Tage dort aufgehalten haben, müssen
  • ihre Einreise digital anmelden
  • spätestens 48 Std. nach Einreise über ein Testergebnis verfügen und dieses nach Aufforderung den Behörden vorlegen können. Der Test darf höchstens 48 Std. vor Einreise erfolgt sein, der Nachweis muss in Papierform oder elektronisch auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. 
  • eine Quarantäne (10 Tage) antreten. Diese kann durch einen zweiten negativen Test verkürzt werden, der zweite Test darf frühestens am 5. Tag nach Einreise vorgenommen werden
Reisende, die aus einem Hochinszidenzgebiet einreisen oder sich innerhalb der letzten 10 Tage dort aufgehalten haben, müssen
  • ihre Einreise digital anmelden
  • sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen und dem Beförderer ein entsprechendes negatives Testergebnis oder ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Test darf max. 48 Std. vor Einreise erfolgt sein
  • eine Quarantäne (10 Tage) antreten. Diese kann durch einen zweiten negativen Test verkürzt werden, der zweite Test darf frühestens am 5. Tag nach Einreise vorgenommen werden
Reisende, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen oder sich innerhalb der letzten 10 Tage dort aufgehalten haben, müssen
  • ihre Einreise digital anmelden
  • sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen und dem Beförderer ein entsprechendes negatives Testergebnis oder ärztliches Zeugnis vorlegen. Der Test darf max. 48 Std. vor Einreise erfolgt sein
  • eine Quarantäne (14 Tage) antreten.
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